Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Auswahl, die Ausbildung und die Beauftragung von Personen zur Durchführung von Lärmmessungen und Gefährdungsbeurteilungen nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Die angegebenen Zeiten für die Vermittlung der jeweiligen Ausbildungsinhalte stellen Empfehlungen dar, die je nach Vorkenntnissen und Ausbildungsstand angepasst werden können.