TRGL 241 - TR Gashochdruckleitungen 241

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Abschnitt 5 TRGL 241 - Prüfung (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

5.1 Rohre

Die Rohre sind nach den Festlegungen der jeweiligen DIN-Norm, Rohre aus sonstigen Werkstoffen nach dem Gutachten des Sachverständigen zu prüfen.

5.2 Formstücke

Formstücke mit Nennweiten DN > 100 sind nach VdTÜV-Merkblatt 1062 zu prüfen. Formstücke mit Nennweiten DN <= 100 sind stichprobenweise durch den Hersteller in Anlehnung an das VdTÜV-Merkblatt 1062 zu prüfen.

5.3 Armaturen und Zählergehäuse

(1) Die Armaturen sind nach DIN 3230 Teil 5, Prüfgruppe PG 2, zu prüfen.

(2) Für die Prüfung der Zählergehäuse ist DIN 3230 Teil 5 sinngemäß anzuwenden, soweit die dort genannten Prüfungen eine Aussage über die Beschaffenheit des Zählergehäuses gestatten.