DGUV Information 202-107 - Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser

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Abschnitt 1.3 - 1.3 Schwimmlehrkräfte

Den Schwimmlehrkräften obliegt die unmittelbare Verantwortung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler von Beginn an und über den Unterricht hinaus Freude an zielgerichteten und vielfältigen Bewegungen im Wasser haben. Das Erkunden, Erleben, Erfahren und Gewöhnen, Beherrschen, Anwenden sowie Reflektieren von Bewegungen im Wasser ist einzigartig und faszinierend. Allen Schwimmlehrkräften gebührt angesichts der besonderen Herausforderungen und Möglichkeiten, die mit der Planung und Durchführung von Schwimmunterricht verbunden sind, Respekt und Anerkennung.

Die vorliegende Schrift gründet auf der Leitidee, allen Schülerinnen und Schülern in der Grundschule das Sichere Schwimmen Können als Teil der körperlichen Grundbildung zu vermitteln. Sie basiert auf den Empfehlungen der KMK, der dvs und des BFS für den Schwimmunterricht in der Schule und findet in dem Handkarten-Set eine praktisch-methodische Konkretisierung.