TRB 404 - TR Druckbehälter 404

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Abschnitt 9 TRB 404 - Überfüllsicherungen (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Überfüllsicherungen für Druckbehälter zum Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten müssen rechtzeitig vor Erreichen des zulässigen Flüssigkeitsstandes den Füllvorgang selbsttätig unterbrechen oder akustischen Alarm auslösen.

Überfüllsicherungen müssen abhängig vom zulässigen Füllungsgrad unter Berücksichtigung der zu erwartenden Nachlaufmenge eingestellt sein.

Überfüllsicherungen für Druckbehälter zum Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten müssen eine wasserrechtliche Bauartzulassung oder ein baurechtliches Prüfzeichen haben.