DGUV Grundsatz 310-001 - Qualifizierung von Aufsichtführenden im Zeltbau

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Innerbetriebliche Ausbildung

Da spezifische Kenntnisse über den Auf- und Abbau und die Verladung der verschiedenen Zelte bzw. Zelttypen nicht Bestandteil der allgemeinen Ausbildung sein können, müssen diese in den Betrieben vermittelt werden. Dazu sind die aufsichtführenden Personen im Unternehmen ausführlich und anhand der Montageanweisung in den Aufbau, Abbau und die Verladung zu unterweisen.

Sollte es sich bei den aufsichtführenden Personen um die Unternehmerin oder den Unternehmer selbst handeln, so haben diese dafür zu sorgen, dass sie sich das erforderliche Wissen in geeigneter Art und Weise selbst aneignen.

Bei Zelten, welche neu im jeweiligen Betrieb sind, ist dazu ggf. der Verkäufer oder der Hersteller hinzuzuziehen.