TRD 801 - TR Dampfkessel 801

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Abschnitt 5 TRD 801 - Berechnung (1)

5.1 Für die Berechnung gelten die TRD der Reihe 300. Eine Berechnung auf Wechselbeanspruchung ist jedoch nicht erforderlich. Es genügt die Berechnung gegen vorwiegend ruhende Innen- bzw. Außendruckbeanspruchung.

5.2 Abweichend von den TRD über Berechnung beträgt die kleinste zulässige Wanddicke se bzw. sAE

(1) bei ferritischem Stahl 3 mm,

(2) bei Nichteisenmetallen 2 mm,

(3) bei nichtrostendem (austenitischem und ferritischem) Stahl 1 mm.

Diese kleinsten zulässigen Wanddicken können unterschritten werden, wenn die ausgeführte Wanddicke se bzw. sAe mindestens 2 × sv bzw. 2 × sAO beträgt. 

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)