DGUV Information 207-026 - Zu Hause pflegen - so kann es gelingen! Ein Wegweiser für pflegende Angehörige

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Hilfsmittel sinnvoll einsetzen

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Sie haben Anspruch auf eine ausführliche Einweisung durch den Lieferanten!

Verschiedene Hilfsmittel erleichtern das tägliche Leben. Einige können Sie selbst nutzen, wie z. B. Greifzangen, andere erhalten oder fördern die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person und Sie als Pflegeperson werden entlastet. Sitzhilfen wie Duschhocker geben Sicherheit beim Duschen. Bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel gilt es zu fragen:

  • Welches Problem soll ausgeglichen werden (z. B. Gangunsicherheit durch Rollator-Nutzung)?

  • Welche Fähigkeiten sind noch vorhandenen (z. B. kann Rollator-Nutzung noch erlernt werden)?

  • Wie sind die räumlichen Gegebenheiten (z. B. ist ein Abstellplatz für den Rollator vorhanden)?

ccc_3653_06.jpgHilfsmittel können je nach Zuständigkeit von der Kranken- oder der Pflegekasse finanziert werden.

Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bezahlt werden, müssen vorher ärztlich verordnet werden (Rezept) und sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, Folgen einer Erkrankung mindern oder ausgleichen. Zu diesen Hilfsmitteln gehören z. B. Rollatoren, Rollstühle, Hör- und Sehhilfen. Die versicherte Person muss eine Zuzahlung leisten.

Pflegehilfsmittel erhalten Personen, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben und zu Hause gepflegt werden. Diese Hilfsmittel ermöglichen oder erleichtern die Pflege, dienen der Linderung von Beschwerden und unterstützen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Unterschieden werden:

  • technische Hilfsmittel (z. B. höhenverstellbarer Einlegerahmen für das Ehebett oder ein Pflegebett, Hausnotruf ) und

  • zum einmaligen Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Vorlagen bei Inkontinenz, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe). Für letztere gibt es einen monatlichen Festbetrag als Zuschuss von der Pflegekasse.

Pflegehilfsmittel werden bei der Pflegekasse beantragt, ein Rezept ist in der Regel nicht erforderlich. Die Pflegekasse übernimmt nach Bewilligung die Kosten, der Versicherte leistet eine finanzielle Eigenbeteiligung. Manche Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollatoren können nur geliehen werden. Dann bleibt die Pflegekasse zuständig für die Wartung und Instandhaltung.

ccc_3653_24.jpgLassen Sie sich ausführlich einweisen in die Handhabung eines neuen Hilfsmittels. Nehmen Sie sich dabei Zeit und üben den Umgang gewissenhaft, möglichst in Anwesenheit einer anderen Person.

Vorhandene Hilfsmittel, z. B. Gehstock oder Rollator, sollten regelmäßig überprüft werden. Verschleißteile wie Gummipuffer oder Räder müssen ausgetauscht, Einstellungen wie die Höhe der Griffe am Rollator angepasst werden. Ansprechpartner sind Lieferanten oder die zuständige Kranken- oder Pflegekasse.

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Abb. 28 Hilfsmittel fördern die Selbstständigkeit

Hausnotruf

Ein Hausnotrufgerät kann privat angeschafft werden. Bei vorliegendem Pflegegrad und entsprechenden Voraussetzungen kann es bei der Pflegekasse beantragt und bewilligt werden. Die Kosten der Basisleistung werden dann übernommen. Die Technik besteht aus einer Basisstation und einem Notrufknopf. In medizinischen Notfällen wie einem Sturz kann jederzeit per Knopfdruck ein Alarm ausgelöst und Hilfe angefordert werde. Für Pflegebedürftige bietet es eine größere Selbstständigkeit, indem jederzeit Hilfe erreichbar ist, ohne dass ständig jemand anwesend ist. So erhalten Sie als Pflegeperson mehr Freiraum und Entlastung.

Wichtig ist, dass der Pflegebedürftige den Notrufknopf immer am Körper trägt. Dieser steht als Halskette oder Armband zur Verfügung. Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Pflegeberatung, den Kranken- und Pflegekassen oder den verschiedenen Anbietern.