TRG 601 - TR Druckgase 601

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Abschnitt 3 TRG 601 - Umstempeln und Instandsetzung der Behälter, Erneuern der Verzinkung (1)

3.1 Vor dem Umstempeln innen feuerverzinkter Behälter auf andere als die in Nummer genannten Gase muß die Verzinkung sachgemäß entfernt und das Leergewicht neu festgesetzt werden.

3.2 Alle bei der Instandsetzung verzinkter Behälter erforderlichen Schweißarbeiten und Wärmebehandlungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Verzinkung zuvor sachgemäß entfernt worden ist.

3.3 Vor der Erneuerung einer Feuerverzinkung müssen die Behälter sachgemäß abgebeizt und anschließend einer inneren und äußeren Untersuchung, einer Prüfung des Leergewichtes und einer Wasserdruckprüfung unterzogen werden. Nach dem Verzinken muß der Behälter innen und außen untersucht werden; das Leergewicht ist neu festzusetzen.

Übergangsregeln

Mit der Anwendung der TRG 601 werden folgende Ziffern der Technischen Grundsätze (TG) gegenstandslos:
Ziffer 56
Ziffer 57
Ziffer 58

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)