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Abschnitt 3.1 - Eignung der Mitarbeiter

Bemerkung des Betriebes:
Für die Arbeitsaufgabe bestimmen, welche fachliche Qualifikation und gegebenenfalls besonderen Fähigkeiten der Mitarbeiter haben muss.
Mitarbeiter schulen bzw. Qualifikation des Mitarbeiters nachweisen lassen.
Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote beachten, z.B. für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter, insbesondere im Hinblick auf schwere körperliche Arbeiten, Umgang mit Gefahrstoffen und sensibilisierenden Stoffen.