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Abschnitt 1.1 - Arbeitsschutz als Unternehmensziel deutlich machen

Bemerkung des Betriebes:
Für alle Mitarbeiter deutlich machen, was Ihr Unternehmerwille in Bezug auf Arbeitsschutz ist (Grundlage für die Ausrichtung des Betriebes in Sachen Arbeitsschutz).
Den Mitarbeitern ein Vorbild sein durch Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und -maßnahmen.
Die Mitarbeiter überzeugen, dass sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Arbeiten nicht nur ihnen persönlich zugute kommt, sondern ebenso wie die Qualität der Arbeit zum Erfolg des Betriebes beiträgt.
Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes mit den Mitarbeitern messbare und erreichbare Ziele und zugehörige Maßnahmen erarbeiten.
Alle Mitarbeiter über die Ziele im Arbeitsschutz, beispielsweise in Gesprächen oder durch Aushang, informieren.
Sich persönlich regelmäßig von der Einhaltung des Arbeitsschutzes überzeugen.
Die Mitarbeiter bei Nichteinhalten von Regeln sofort ansprechen, Nachlässigkeiten nicht akzeptieren, Sauberkeit und Ordnung durchsetzen.