DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum

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Abschnitt 1 - 1 Einleitung

Das Betriebspraktikum ist für Schülerinnen und Schüler oft der erste Kontakt zur Arbeitswelt und dient vor allem der Berufsorientierung. Die Erfahrungen, die ihnen ein Betriebspraktikum bietet, sollen eine nachhaltige Unterstützung für ihre berufliche Entwicklung sein. Damit dies erreicht werden kann, müssen Schule und Betrieb auch dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler das Praktikum sicher und gesund absolvieren können.

Das Thema Sicherheit und Gesundheit (Prävention) bei der Arbeit spielt deshalb schon in der Vorbereitung auf das Betriebspraktikum eine wichtige Rolle. Leider zeigt das Unfallgeschehen, dass Praktikantinnen und Praktikanten teilweise mit Tätigkeiten betraut werden, für die sie weder ausgebildet, noch angemessen eingewiesen oder beaufsichtigt sind und deren Auswahl dem Jugendarbeitsschutzgesetz widerspricht. Es ist deshalb wichtig und notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler während ihres Betriebspraktikums durch die verantwortlichen Personen der Schule begleitet werden. Dies reicht von der unterrichtlichen Vorbereitung über die Vereinbarung eines Praktikumsvertrags und den Besuch im Betrieb bis zum Abschluss des Betriebspraktikums.

Die vorliegende DGUV Information möchte sowohl sachbezogene als auch methodische Hilfen zu Fragen der Prävention im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Betriebspraktikums geben.

Betriebspraktika werden je nach Regelung in den Bundesländern zwischen der 7. und 10. Jahrgangsstufe durchgeführt. Die Anforderungen an die Betriebspraktika hinsichtlich Dauer und Inhalt sind je nach Bundesland unterschiedlich.

Die nachfolgenden Empfehlungen zur Präventionsarbeit stellen eine Ergänzung der schulrechtlichen Regelungen der Länder in Bezug auf die Aspekte Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum dar.