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Abschnitt 8 - 8 Anwendungshinweise

Diese EGU geben dem Betrieb praxisgerechte Hinweise darauf, wie die inhalative Gefährdung gegenüber Mehlstaub nach dem Stand der Technik minimiert werden kann.

Wird entsprechend den hier vorgegebenen Empfehlungen gearbeitet, wird eine Mehlstaubkonzentration bis zu 3,5 mg/m3 (E-Staub) erreicht.

Die Anwenderin oder der Anwender dieser Empfehlungen muss bei Verfahrensänderungen und ansonsten regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, die Gültigkeit der Voraussetzungen überprüfen und das Ergebnis dokumentieren.

Bei Anwendung dieser Empfehlungen bleiben andere Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Informationsermittlung (§ 6) und die Verpflichtung zur Beachtung der Rangordnung der Schutzmaßnahmen (§ 7) bestehen.