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Abschnitt 7.4 - Persönliche Schutzausrüstung

Sind technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend oder nicht möglich, so müssen persönliche Schutzausrüstungen verwendet werden.

Hierzu können im Einzelnen gehören:

  • Atemschutz

  • Augenschutz

  • Gehörschutz

  • Schutzhandschuhe

  • Schutzhelm

  • Schutzkleidung

  • Schutzschuhe

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Bild 29: Persönliche Schutzausrüstung für extreme Situationen: Atemschutzanzüge

Schutzhelme und Schutzschuhe schützen in erster Linie gegen mechanische Gefahren, Gehörschutz gegen gesundheitsschädlichen Lärm. Sie werden daher im Rahmen dieser Broschüre nicht behandelt.

Weitere Hinweise finden Sie in den verschiedenen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Unfallversicherungsträger zur persönlichen Schutzausrüstung.

Schutzausrüstungen allgemein

Für Arbeiten mit Säuren und Laugen und anderen aggressiven Chemikalien steht eine ganze Palette von Schutzausrüstungen zur Verfügung, die nach Art der Gefährdung auszuwählen und anzuwenden sind. Hierzu gehören Gummistiefel, Gummischürzen, Handschuhe, Gesichtsschutz (Schutzbrille, Gesichtsschutz-schirm) und eventuell Säureschutzanzüge bzw. in besonderen Fällen Atemschutzanzüge. Wenn nur mit kleineren Mengen von Säuren und Laugen hantiert wird, ist die Benutzung von Schutzbrille, Schürze und Schutzhandschuhen ausreichend. Falls beim Umgang mit Gefahrstoffen zusätzlich mit Brand- und Explosionsgefahren zu rechnen ist, müssen flammhemmend ausgerüstete Schutzanzüge generell benutzt werden.

Um die Qualität der Schutzausrüstungen zu gewährleisten, sind sie genormt und mit der CE-Kennzeichnung versehen.

Die persönlichen Schutzausrüstungen sind an geeigneten Orten aufzubewahren, z.B. Atemschutzmasken in speziellen Behältern, um sie vor einer Verstaubung zu schützen.

Augenschutz

Beim Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen können die Augen sowohl durch gas- und dampfförmige als auch durch flüssige oder staubförmige Stoffe gefährdet sein.

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Bild 30: Gestellbrille mit Seitenschutz, Korbbrille und Gesichtsschutzschirm

Bedenken Sie, dass kein anderes Sinnesorgan so leicht verletzbar ist wie das Auge. Jeder Stoff außer Wasser kann das Auge nachhaltig schädigen.

Selbstverständlich können Augen auch durch Stäube von "ungefährlichen" Stoffen, Splitter u.a. gefährdet werden, gegen die Schutzbrillen ebenfalls schützen.

Die Art des verwendeten Augenschutzes richtet sich nach der möglichen Gefährdung. Beim Umgang mit ätzenden und reizenden Stoffen sollte grundsätzlich immer wenigstens eine Gestellbrille getragen werden. Besteht die Möglichkeit, dass Flüssigkeiten verspritzen, so ist eine Korbbrille oder ein Gesichtsschutzschirm zu benutzen. Wenn gleichzeitig Atemschutz erforderlich ist, gilt eine Vollmaske auch als geeigneter Augenschutz. Im Labor ist ständig eine Gestellbrille mit ausreichendem Seitenschutz zu tragen.

Atemschutz

Wenn es nicht möglich ist, mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen einen Schutz vor Gasen, Dämpfen oder Stäuben am Arbeitsplatz zu erreichen, sind Atemschutzgeräte zu benutzen. Sie sind z.B. erforderlich, wenn Betriebsstörungen vorliegen oder Reinigungsarbeiten etwa in Absauganlagen durchgeführt werden müssen.

Benutzen Sie Atemschutzgeräte, wenn es Ihr Vorgesetzter generell oder im Einzelfall anordnet. Die Auswahl des Gerätetyps muss der Vorgesetzte für Sie besorgen. Sie müssen das für Sie ausgesuchte Gerät benutzen, damit Sie vor Schadstoffen geschützt sind.

Atemschutzgeräte dürfen keinesfalls als preisgünstige Alternative an Stelle der oben erwähnten technischen Maßnahmen benutzt werden. Es gibt jedoch Situationen, in denen nur noch Atemschutzgeräte vor Schadstoffen in der Umgebungsatmosphäre schützen können, beispielsweise bei Stör- und Notfällen.

Atemschutzgeräte wirken durch ihr Gewicht und ihren Atemwiderstand auf den Träger belästigend oder gar belastend. Deshalb ist ihre Gebrauchsdauer in der Regel auf möglichst kurze Zeit zu beschränken.

Vor der Benutzung eines Atemschutzgerätes für Arbeitszwecke (nicht Fluchtzwecke) ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchzuführen, um festzustellen, ob gesundheitliche Bedenken bestehen.

Sie müssen genau über den Schutzumfang und den richtigen Gebrauch des Atemschutzgerätes unterrichtet sein.

Anlegen und Benutzung des Gerätes müssen so oft geübt werden, bis Sie darin sicher sind.

Was muss Ihr Betrieb tun, um Sie zu schützen?

Man unterscheidet zwei Gruppen von Atemschutzgeräten:

Filtergeräte filtern die Schadstoffe aus der Umgebungsatmosphäre heraus, sodass nur die von Schadstoffen gereinigte Luft eingeatmet wird. Gasförmige Schadstoffe werden in Gasfiltern gebunden, staubförmige Schadstoffe in Partikelfiltern abgeschieden. Kommen gleichzeitig Gase und Stäube (Partikel) vor, braucht man kombinierte Filter.

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Bild 31

Filter sind dann nicht brauchbar, wenn die Konzentration an Schadstoff so hoch ist, dass ihre Abscheidefähigkeit (siehe Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" GUV-R 190) überschritten wird. Die Filter werden entsprechend der

Schadstoffart und -konzentration vom Vorgesetzten für den jeweiligen Einsatzzweck ausgewählt und Ihnen zur Verfügung gestellt. Filtergeräte dürfen nicht verwendet werden, wenn die Art oder Konzentration des Schadstoffes unbekannt oder mit plötzlichen Konzentrationserhöhungen zu rechnen ist. Dies gilt auch, wenn mit Sauerstoffmangel zu rechnen ist, z.B. bei Arbeiten in Behältern, Kanälen, Gruben, Silos und Schächten.

Bei der Verwendung von Filtergeräten ist deren Gebrauchsdauer zu beachten.

Immer wenn Filtergeräte nicht mehr ausreichen, sind von der Umgebungsluft unabhängige Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) zu verwenden. Dies sind entweder ortsgebundene Schlauchgeräte oder frei tragbare, also nicht ortsgebundene Geräte. Bei Letzteren trägt der Benutzer seinen Atemluftvorrat entweder als Druckluft oder als Drucksauerstoff bzw. als chemisch gebundenen Sauerstoff mit sich. Die Gebrauchsdauer dieser Geräte endet mit dem Verbrauch des Atemluftvorrates.

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Schutzhandschuhe

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei denen mit Hautkontakt zu rechnen ist, müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Da durch das Tragen von Schutzhandschuhen der Schweiß nicht abgeführt werden kann und dadurch Hautschäden entstehen können, ist die Tragezeit auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Die Auswahl des geeigneten Handschuhmaterials ist von den verwendeten Gefahrstoffen abhängig und muss daher auf den Einzelfall abgestimmt werden. Beschädigte oder anderweitig unbrauchbar gewordene Handschuhe dürfen nicht weiter verwendet werden und sind zu ersetzen.