DGUV Information 209-014 - Lackieren und Beschichten

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Arbeiten unter besonderen Bedingungen

3.7.1 Arbeiten in Behältern und engen Räumen

3.7.1.1 Gefährdungen

Behälter und enge Räume sind zum Beispiel Tanks, Apparate, Kessel, Kastenträger von Brücken oder Kranen, Silos und Bunker, Hohlräume in Bauwerken und Maschinen, Rohrleitungen und Schiffsräume, die häufig nicht ausreichend auf natürliche Weise belüftet werden können.

Die schwierigen Arbeits- und Umgebungsbedingungen erfordern besondere Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Diese sind vollständig in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern" enthalten.

Im Folgenden werden die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen aufgeführt.

Tabelle 30
Gefährdungen beim Arbeiten in Behältern und engen Räumen

Gefährdungen
  • Erhöhte Brand-, Explosions- und Gesundheitsgefährdungen durch schlechte Belüftung und räumliche Enge

  • Mangelnde Flucht- und Rettungsmöglichkeiten

  • Schlechte Zugänglichkeit

  • Absturzgefahr

  • Gleichzeitige Durchführung unterschiedlicher Gewerke (Schweißen, Montagearbeiten)

3.7.1.2 Schutzmaßnahmen

Tabelle 31
Schutzmaßnahmen beim Arbeiten in Behältern und engen Räumen

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
Keine
Technische
  • Technische Lüftung verwenden.

  • Zusätzlich umfangreiche Zündschutzmaßnahmen treffen.

Organisatorische
  • Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.

  • Beschichtungsstoffe mit Lösemittel außerhalb der Behälter zubereiten.

  • Lackiereinrichtungen mit Lösemitteln außerhalb der Behälter reinigen.

  • Während der Beschichtungsarbeiten keine anderen Arbeiten durchführen. Ausnahme: Arbeiten sind erforderlich und ohne Gefahrenerhöhung möglich.

  • Nach Abschluss der Beschichtungsarbeiten keine anderen Arbeiten durchführen, solange Explosionsgefahr im Raum besteht. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Gase und Dämpfe, die schwerer als Luft sind, auch zu einer Verdrängung der Atemluft führen können.

  • Arbeiten immer unter Leitung und Beaufsichtigung einer beauftragten Person durchführen.

  • Wirksamkeit der Lüftung durch eine befähigte Person überwachen, z. B. durch:

    • fortlaufende Konzentrationsmessungen mit selbsttätigen Einrichtungen

    • wiederholte Einzelmessungen der Konzentration und

    • Kontrolle der Einhaltung der Luftrate

  • Keinen Sauerstoff und Luft mit erhöhtem Sauerstoffanteil zur Raumbelüftung verwenden.

Persönliche
  • Umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte benutzen.

3.7.2 Große, schwer transportable Werkstücke

3.7.2.1 Gefährdungen

Für Lackier- und Beschichtungsarbeiten an großen, schwer transportablen Werkstücken gelten grundsätzlich die gleichen Schutzmaßnahmen wie bei kleineren Werkstücken. Wenn solche Arbeiten jedoch nur selten, zum Beispiel einmal im Monat für wenige Stunden, durchgeführt werden, ist die Errichtung und der Betrieb von Lackierkabinen oder Spritzständen wirtschaftlich nicht vertretbar. In diesen Fällen müssen Ersatzschutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb getroffen werden.

Tabelle 32
Gefährdungen beim Beschichten großer, schwerer Werkstücke

Gefährdungen
  • Erhöhte Brand-, Explosions- und Gesundheitsgefährdungen durch eingeschränkte Belüftung, besonders bei der Beschichtung von Innenflächen und Hohlräumen

  • Erschwerte Zugänglichkeit

  • Absturzgefahr

  • Gefahr durch schwebende Lasten, zum Beispiel beim Beschichten der Unterseite des Werkstücks

3.7.2.2 Schutzmaßnahmen

Tabelle 33
Schutzmaßnahmen beim Beschichten großer, schwerer Werkstücke

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
  • Mit Rolle oder Pinsel statt durch Spritzen auftragen.

Technische
  • Während der Beschichtung und danach (Trocknen) für ausreichende natürliche Lüftung des Raums sorgen - Fenstern, Türen und sonstige Öffnungen aufmachen.

  • Im Bereich der Beschichtungsarbeiten Zündquellen und unnötige Brandlasten entfernen.

  • Am Kran angeschlagene Werkstücke (schwebende Lasten) gegen Herunterfallen zusätzlich absichern, z. B. durch ausreichend dimensionierte Böcke.

  • Bei hohen Werkstücken geeignete Aufstiegshilfen verwenden, z. B. Hubsteiger, Gerüste, bei nur geringem Arbeitsumfang Leitern.

Organisatorische
  • Beschichtungsarbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit durchführen, sodass möglichst wenige Beschäftigte gefährdet werden.

  • Nur die für die Arbeiten erforderliche Menge Beschichtungsstoff bereitstellen.

  • Spritzarbeiten über Kopf möglichst vermeiden.

  • Bei Brand- und Explosionsgefährdungen nicht rauchen, offene Flammen vermeiden.

  • Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen berücksichtigen.

Persönliche
  • Atemschutz benutzen.

  • Ableitfähige Schutzhandschuhe benutzen.

  • Ableitfähige Schutzschuhe benutzen.

  • Bei Spritzgefahr Augenschutz benutzen.

  • Gehörschutz entsprechend dem bestehenden Lärmpegel benutzen.

  • Bei Absturzgefahr entsprechende PSA benutzen.

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Abb. 31
Lackieren eines großen Werkstücks in einer Lackierkabine mit Absaugung