Abschnitt 5.2 - Beispiele für Dachausstiege auf Dächer mit Neigungen ≤ 20°
Bei der Benutzung von Ausstiegen auf Dächern mit Neigungen ≤ 20°, die sich in einem Abstand < 2 m von Absturzkanten befinden, sind Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz, mindestens der Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA), erforderlich.
Abb. 5.2.1: Im Beispiel grenzt der Dachzugang unmittelbar an einen Dachbereich mit Absturzgefahr (Abstand des Verkehrsweges zur Dachkante < 2 m). Hier ist als Schutz gegen Absturz z.B. ein Geländer erforderlich.
Abb. 5.2.2: Unmittelbar mit Betreten des "Flachdaches" besteht Absturzgefahr! Das Gebotsschild am Dachausstieg weist auf die Benutzungspflicht der PSAgA hin. Der Verkehrsweg ist mit einer festen Führung zum Einsatz eines mitlaufenden Auffanggerätes ausgestattet.
Abb. 5.2.3: Ausstieg auf ein "Flachdach". Die Dachluke ist durch Hydraulikdämpfer leicht zu öffnen und gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert. Die Umwehrung gibt den Zugang auf das Dach nur über den vorgesehenen Verkehrsweg frei.