Abschnitt 51 - Zu § 11 Abs. 2:
Dies bedeutet z.B., dass ein Bersten als Folge einer Zersetzung vermieden wird.
Dies kann z.B. erreicht werden durch
Vermeidung einer Verdämmung, z.B. durch Einsatz offener Behälter,
Einsatz von Ablass- oder Flutungseinrichtungen, die so dimensioniert sind, dass hierdurch gefährliche Reaktionsabläufe vermieden werden können,
Einsatz geeigneter Mess-, Regel und Warneinrichtungen gegebenenfalls in redundanter Ausführung, wenn hierdurch gefährliche Reaktionsabläufe rechtzeitig erkannt und vermieden werden können,
Einbau geeigneter Druckentlastungseinrichtungen mit Druckableitung in ungefährliche Richtung,
druck- oder druckstoßfeste Bauweise.