DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 10 - 10 Betriebsanweisung

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Siehe auch DGUV Information 213-079 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - Informationen für Beschäftigte", Kap. 2.
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Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss sicherstellen, dass den Beschäftigten für alle Gefahrstoffe schriftliche Betriebsanweisungen in einer für sie verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht werden. Das kann zum Beispiel durch den Aushang der Betriebsanweisungen an den Arbeitsplätzen erfolgen.

Die Betriebsanweisung ist eine auf die jeweilige Tätigkeit bezogene, verbindliche Arbeits- und Verhaltensanweisung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen an die Beschäftigten. Daher muss die Betriebsanweisung alle relevanten Informationen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen enthalten. Das sind:

  • Art der Tätigkeit mit dem betreffenden Gefahrstoff/Gefahrstoffgemisch

  • Eine exakte Bezeichnung des Stoffs/Gemischs, inkl. relevanter Trivialnamen

  • Gefahren für Mensch und Umwelt, die sich aus den Gefahrenpiktogrammen und den H- und EUH-Sätzen ergeben, sowie weitere Gefahren (zum Beispiel Gefahr einer Staubexplosion)

  • Die konkreten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, wie sie der Betrieb für diesen Stoff/dieses Gemisch festgelegt hat. Hier sollten, falls relevant, zur Verdeutlichung Hinweissymbole aufgeführt werden, wie zum Beispiel das Zeichen für "Nicht rauchen".

  • Das Verhalten im Gefahrenfall. Hier sollten auch entsprechende Telefonnummern aufgeführt sein.

  • Hinweise zur Ersten Hilfe in Bezug auf diesen Gefahrstoff. Hier sollen auch Ersthelfer oder Ersthelferin aufgeführt werden.

  • Hinweise zur Entsorgung

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Abb. 10.1
Zwei Mitarbeiter informieren sich anhand einer Betriebsanweisung

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Entwürfe von Betriebsanweisungen für verschiedene Gefahrstoffe sind im Internet abrufbar zum Beispiel unter:
ccc_1674_as_21.jpgwww.gischem.de (Gefahrstoffinformationssystem der BG RCI und der BGHM)
ccc_1674_as_21.jpgwww.wingisonline.de (Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU)
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In GisChem können die spezifischen Betriebsanweisungen und Datenblätter für das Tischler- und Schreinerhandwerk direkt über die Branchen- und Gewerbezweigauswahl im Menü "Gefahrstoffsuche" aufgerufen werden.

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Abb. 10.2
Auswahl von Datenblättern und Betriebsanweisungen zu spezifischen Gefahrstoffen über die Gewerbezweigauswahl "Branche Holz, Tischler- und Schreinerhandwerk" im Internet-Portal "GisChem"

In den Untermenüs sind die entsprechenden Materialien zu den relevanten Gefahrstoffen hinterlegt. Die Betriebsanweisungsentwürfe müssen noch an den konkreten Arbeitsplatz angepasst werden.

Zusätzlich kann mit dem Modul "GisChem-Interaktiv" die Betriebsanweisung für jeden beliebigen Gefahrstoff anhand des Sicherheitsdatenblatts erstellt werden. Parallel kann die Gefährdungsbeurteilung für die Gefahrstoffe dokumentiert werden.