DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.39 - 3.39 Auswahl, Bereitstellung und Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist in die heutige Arbeitswelt bereits vollständig integriert. Der Tragekomfort wird immer besser, so dass PSA teilweise keinen Unterschied mehr zur normalen Kleidung aufweist und so eine hohe Akzeptanz bei den Beschäftigten hat. Selbstverständlich sollte die Benutzung von PSA grundsätzlich immer die zuletzt gewählte Schutzmaßnahme sein. Sie kann jedoch auch eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Maßnahmen darstellen.

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

  • Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

  • §§ 29, 30, 31 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Regel

    • 112-189 und 112-989 "Benutzung von Schutzkleidung"

    • 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

    • 112-191 und 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"

    • 112-192 und 112-992 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"

    • 112-193 und 112-993 "Benutzung von Kopfschutz"

    • 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"

    • 112-195 und 112-995"Benutzung von Schutzhandschuhen"

    • 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"

    • 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen"

    • 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken"

    • 113-012 "Tätigkeiten mit Epoxidharzen"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information

    • 209-022 "Hautschutz in Metallbetrieben"

    • 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe"

    • 212-013 "Hitzeschutzkleidung"

    • 212-015 "Hautkrankheiten und Hautschutz"

    • 212-016 "Warnkleidung"

    • 212-019 "Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden"

    • 212-024 "Gehörschutz"

    • 212-139 "Notrufmöglichkeit für allein arbeitende Personen"

    • 212-515 "Persönliche Schutzausrüstungen

    • 212-621 "Kurzinformation Gehörschutz"

    • 212-686 "Gehörschützer - Kurzinformation für Personen mit Hörverlust"

    • 212-870 "Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte"

  • DGUV Grundsatz 312-906 "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz"

  • DIN EN

    • 354 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Verbindungsmittel"

    • 458 "Gehörschützer - Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung - Leitfaden"

    • 795 "Persönliche Absturzschutzeinrichtung - Anschlageinrichtungen"

    • ISO 11611 "Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

PSA schützt je nach Art und Auswahl vor fast allen bekannten Gefahren.

Die häufigsten Gefahren sind: mechanisch, thermisch, elektrisch und chemisch.

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

Generell gilt:

Rangfolge der Maßnahmen:

  • Die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen ist erst dann eine geeignete Maßnahme, wenn die Gefährdungen weder auf technische noch organisatorische Weise ausgeschlossen werden können.

  • Demzufolge haben technische oder organisatorische Maßnahmen immer Vorrang vor der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen als individuelle Schutzmaßnahme.

Bereitstellung:

  • Sie müssen Ihren Beschäftigten geeignete PSA unentgeltlich zur Verfügung stellen (siehe hierzu auch Kapitel 2.1 "Was für alle gilt"). Im Bereich der PSA müssen Sie selbst entscheiden, welchen Hersteller Sie favorisieren oder welchen Anspruch an die Qualität Sie für Ihren Betrieb haben.

ccc_3649_30.jpgTipp: Binden Sie Ihre Beschäftigten in die Auswahl und Erprobung der PSA mit ein. Hiermit steigern Sie die Trageakzeptanz.

Benutzung:

  • Sie müssen sicherstellen, dass persönliche Schutzausrüstungen entsprechend bestehenden Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt werden.

  • Die Beschäftigten müssen die persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und festgestellte Mängel den Vorgesetzten unverzüglich melden.

Unterweisung:

  • Sie müssen die Beschäftigten darin unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Bei persönlichen Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, sind darüber hinaus zusätzlich Übungen erforderlich.

Kopfschutz

Auf einer Werft finden häufig auch Arbeiten übereinander statt. Daher besteht immer die Gefahr durch herabfallende Teile. Die Enge, z. B. im Maschinenraum, kann schnell zu Kopfverletzungen führen. Auch vor Hitze oder Chemikalien kann ein entsprechender Helm schützen.

ccc_3649_117.jpg

M014

ccc_3649_118.jpg

Abb. 79
Industrieschutzhelm

Ausführungsvarianten:

Industrieschutzhelme sind Kopfbedeckungen aus widerstandsfähigem Material, die den Kopf vor allem gegen herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten und Anstoßen an feststehende Gegenstände schützen sollen. Helme werden entweder aus Thermoplasten oder aus Duroplasten hergestellt.

Industrie-Anstoßkappen sind Kopfbedeckungen, die den Kopf vor Verletzungen schützen sollen, die durch einen Stoß mit dem Kopf gegen harte, feststehende Gegenstände verursacht werden. Sie dürfen daher keinesfalls als Ersatz für Industrieschutzhelme verwendet werden.

  • Klebeetiketten oder Farbanstriche können besonders bei Helmschalen aus Polycarbonat (PC) oder Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) zu Materialschäden führen.

  • Helme aus, zum Beispiel, Thermoplasten werden durch UV-Strahlung geschädigt (Knacktest). Sie sollten spätestens vier Jahren nach Herstellungsdatum ausgetauscht werde. Helme aus Duroplasten können bis zu acht Jahre ohne erkennbare Beschädigung getragen werden. Achten Sie daher auf die Herstellerangaben.

  • Anstoßkappen sind kein Helmersatz! Sie können in Bereichen, in denen keine Helme erforderlich sind, eine sinnvolle Ergänzung sein, um Kopfverletzungen zu verhindern.

  • Helme, die durch starken Schlag oder Aufprall etc. beansprucht wurden, dürfen nicht weiterverwendet werden.

Augenschutz

Das menschliche Auge ist äußerst empfindlich. Umherfliegende Teile, Gefahrstoffe und Strahlung sind nur ein paar Beispiele für Gefährdungen, vor denen passender Augen- und Gesichtsschutz schützt.

ccc_3649_119.jpg

M004

  • Da die Kopfform eines jeden Menschen individuell ist, sollten Sie mehrere Brillenmodelle zur Auswahl haben. Nur eine enganliegende Brille schützt vernünftig.

  • Personen, die unter einer Fehlsichtigkeit leiden, sollten vorzugsweise Korrektionsschutzbrillen tragen.

  • Brillenzubehör, wie Brillenetuis, -Bänder oder Reinigungstücher verlängern bei richtiger Anwendung die Lebensdauer einer Brille erheblich und helfen so Kosten zu sparen.

  • Filter für Laserschutzbrillen müssen auf den verwendeten Laser abgestimmt sein.

  • Die Strahlendurchlässigkeit eines Filters wird durch Schutzstufen dargestellt. Diese sind zum Beispiel bei der Auswahl der Schutzbrillen für Schweiß- und Brennarbeiten zu beachten.

  • Für Schweiß- und Schleiffachkräfte ist eine Kombination aus Augen- und Atemschutz, z. B. ein belüfteter Helm, sinnvoll.

ccc_3649_120.jpg

Abb. 80 Schutzbrille

ccc_3649_121.jpg

Abb. 81 Schutzbrille gegen optische Strahlung

Gehörschutz

Lärm ist eine Gefahr, die viele Arbeitsbereiche im Schiffbau betrifft - Stahlbau, Reparaturarbeiten, Maschinenerprobungen usw. Die besondere Gefahr liegt darin, dass Lärm den Betroffenen in der Regel schleichend Schäden zufügt, die irreparabel sind.

ccc_3649_122.jpg

M003

Eine einmal eingetretene Lärmschwerhörigkeit kann nicht geheilt werden. Siehe auch Kapitel 2.2 "Lärmarbeitsplätze".

Grundsätzlich werde drei verschiedene Gehörschutzarten unterschieden:

  • Gehörschutzstöpsel

  • Kapselgehörschutz

  • Individuell angefertigter Gehörschutz (Otoplastiken)

ccc_3649_30.jpgTipp: Otoplastiken sind zwar in der Erstanschaffung teurer als Gehörschutzstöpsel, weisen aber eine längere Lebensdauer und deutlich höhere Trageakzeptanz auf.

ccc_3649_123.jpg

Abb. 82 Gehörschutz

Der Gehörschutz muss nach Lärmexposition, Arbeitsaufgabe und Arbeitsumgebung ausgewählt werden. Je nach Arbeitsaufgabe kann Gehörschutz mit Zusatzeinrichtungen verwendet werden (z. B. mit pegelabhängiger Dämmung oder mit Kommunikationseinrichtungen, die mit dem Handy, Telefon oder Betriebsfunk gekoppelt werden können).

Allgemeine Auswahlkriterien

  • Der Tragekomfort entscheidet wesentlich, ob der Gehörschutz regelmäßig getragen wird. Durch entsprechende Trageversuche sollte der passende Gehörschutz herausgefunden werden.

  • Im Schiffbau sind fast alle Geräusche am Arbeitsplatz mittel- bis hochfrequent (Geräuschklasse HM, z. B. Winkelschleifer, Brennschneid- und Schweißgeräte). Die Geräuschklasse muss bei der Auswahl der geeigneten Gehörschützer berücksichtigt werden.

  • Ziel der Auswahl der Schalldämmung ist das Erreichen eines Restschallpegels von 70 - 80 dB(A) am Ohr, um ein Isolationsgefühl der Person, die den Gehörschutz trägt, zu vermeiden.

  • Achten Sie besonders auf die Pflege und Hygiene. Gehörschutz sollte immer sauber aufbewahrt werden.

Handschutz/Hautschutz

Unsere Hände sind unser wichtigstes Werkzeug. Sie zu schützen ist daher unerlässlich. Scharfe Kanten, kalte oder heiße Oberflächen, Chemikalien, aber auch unter Spannung stehende Teile sind nur eine kleine Auswahl an Gefährdungen für unsere Hände.

ccc_3649_124.jpg

M009

ccc_3649_125.jpg

M022

Lässt es sich nicht vermeiden, dass Stoffe auf die Haut gelangen, die sie schädigen können, ist neben Schutzhandschuhen auch Hautschutz zur Verfügung zu stellen.

  • Handschuhe müssen den Trägern und Trägerinnen gut passen und dürfen nicht zu locker sitzen.

  • Handschuhe sollten, wenn möglich, keine zu starke Schweißbildung verursachen.

  • Achten Sie bei der Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen auf das richtige Material und die Durchbruchszeit. (Die Dauer, die die Chemikalie oder deren Inhaltsstoffe benötigt/benötigen, bis der Schutzhandschuh unwirksam wird).

ccc_3649_30.jpgTipp: Hinweise hierzu finden Sie im Sicherheitsdatenblatt der Chemikalie in Verbindung mit den Herstellerangaben für den Handschuh oder auf der Seite

ccc_3649_126.jpgwww.wingisonline.de/handschuhdb

der BG der Bauwirtschaft

  • Berücksichtigen Sie Allergien Ihrer Beschäftigten, z. B. eine Latexallergie.

  • Erstellen Sie auch einen Handschuhplan; Ihr Handschuhhersteller kann Sie hierbei unterstützen.

ccc_3649_127.jpg

Abb. 83
Handschuhtypen

Nur eine Kombination aus Hand- und Hautschutz bietet ausreichend Schutz für Ihre Hände.

Ein Hautschutz besteht aus 3 Gruppen:

HautschutzcremeVOR der Arbeit
HautreinigungNACH der Arbeit
HautpflegeNACH der Arbeit
  • Es gibt kein Universalhautschutzmittel; das Hautschutzmittel muss auf die Arbeitsstoffe abgestimmt sein. Deswegen ist ein abgestimmter Hautschutzplan zu erstellen.

ccc_3649_30.jpgTipp:

  • Verwenden Sie möglichst milde Hautreinigungsmittel. Alle Mittel sollten frei von Parfümen sein.

  • Berücksichtigen Sie bei allen Hautschutzmaßnahmen auch die Gefahr von Erkrankungen wie Latex- oder Chromatallergien.

  • Beziehen Sie generell Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin, Ihre Arbeitsmedizinerin oder Ihren Arbeitsmediziner bei der Auswahl mit ein.

Fußschutz

Sicherheitsschuhe schützen vor Verletzungen am Fuß. Das Schuhwerk erfüllt die sicherheitstechnischen Anforderungen und ist mit Zehenschutzkappe für hohe Belastungen ausgestattet.

ccc_3649_128.jpg

M008

  • Tragekomfort ist gerade bei Schuhen sehr wichtig; lassen Sie die Schuhe durch Ihre Beschäftigten testen!

  • Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 (durchtrittsichere Sohle) sind auf vielen Werften inzwischen Standard.

  • Weitere Merkmale können Chemikalienbeständigkeit, Hitzebeständigkeit oder Leitfähigkeit sein. Welche Anforderungen Ihr Schuh erfüllt, entnehmen Sie den Modellinformationen.

  • Achten Sie auf eine hitzebeständige Sohle für Beschäftigte, die heiße Oberflächen betreten. Viele Hersteller bieten spezielle Schweißerstiefel an.

  • Knöchelhohe Schuhe verhindern das Umknicken.

  • Überkappen sorgen für eine längere Standzeit.

  • Alle Beschäftigten sollten aus hygienischen Gründen mindestens zwei Paar Schuhe besitzen und diese möglichst täglich wechseln, um ein Lüften des Schuhinneren sicherzustellen.

  • Nasser Fußschutz sollte nach der Arbeit so gelagert werden, dass die Möglichkeit zum Trocknen besteht. Lederschuhe dürfen nicht zu nah an eine Heizquelle gestellt werden, um zu verhindern, dass das Leder zu stark austrocknet und dadurch brüchig wird. Der Handel bietet Trocknungsanlagen; bewährt hat sich auch ein Ausstopfen mit Zeitungspapier.

  • Einlegesohlen dürfen nur ausgewechselt werden, wenn der Hersteller es ausdrücklich zulässt und eine entsprechende Sohle verwendet wird.

  • Bei der Bedienung von Hochdruckreinigern mit hohen Drücken (> 250 bar) und kurzer Lanzenlänge (< 0,75 m) ist spezieller Fußschutz (I oder II) erforderlich, oder es sind spezielle Gamaschen zu verwenden (Schutzbereich durchgehend vom Fußrücken bis zum Schienbein).

Schutzkleidung

Schutzkleidung ist eine persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Die verschiedenen Ausführungen der Schutzkleidung können gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen.

ccc_3649_129.jpg

M010

Allgemeine Auswahl:

Schutzanzüge gegen Kontakt mit Flammen bestehen aus einem Material, das bei einer kurzzeitigen Flammeneinwirkung nicht entflammt und das in Verbindung mit der Konstruktion der Anzüge eine Tragedauer von mindestens einer Arbeitsschicht ohne Unterbrechung erlaubt. Diese Eigenschaft des "Schwerentflammens" kann mit flammhemmend ausgerüsteten Textilien oder besser noch mit Textilien aus Spezial- oder besonderen Chemiefasern oder mit Sondermaterialien erreicht werden, die keiner flammhemmenden Ausrüstung bedürfen. Liegt bei einem Schutzanzug gegen Kontakt mit Flammen keine Dauerausrüstung vor, muss nach einer Wäsche oder Reinigung eine Nachrüstung durch eine zertifizierte Fachwäscherei vorgenommen werden.

Wetterschutzkleidung soll nur bis -5 °C eingesetzt werden, bei niedrigeren Temperaturen ist spezieller Kälteschutz (Thermokleidung) erforderlich. Auf eine möglichst hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bei gleichzeitiger Winddichtheit der Kleidung sollte geachtet werden.

Schutzanzüge für den begrenzten Mehrfacheinsatz (Einwegkleidung). Diese Einwegkleidung kann über der Arbeits- oder Schutzkleidung getragen werden. Sie wird nach der Kontamination mit Schmutz oder Gefahrstoffen nicht gereinigt, sondern entsorgt. Zur Ausführung kommen hauptsächlich Kombinationen mit oder ohne Kapuze.

ccc_3649_30.jpgTipp:

  • Kniepolster verbessern die Ergonomie, besonders in bestimmten Zwangshaltungen.

  • Achten Sie bei Schweißerschutzkleidung darauf, dass Sie der DIN EN ISO 11611 "Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren" entspricht.

  • Für Arbeiten an Dampfanlagen hat sich Lederschutzkleidung als wirkungsvoller Schutz gegen heißen Dampf erwiesen.

  • Wetterschutzkleidung muss auch weitere Kriterien, wie Feuerfestigkeit, aufweisen, wenn Sie entsprechende heiße Arbeiten im Freien durchführen lassen.

  • Schutzkleidung sollte generell gut sichtbar sein. Dies wird durch die Verwendung von Reflexstreifen und fluoreszierendes Orange-Rot oder Gelb in der Hintergrundfarbe wiedergegeben.

  • Bei Einwegkleidung muss die Einstufung des Gefahrstoffs, der Aggregatzustand und die Art der Verarbeitung berücksichtigt werden. Die Kleidung sollte eine möglichst hohe Atmungsaktivität aufweisen.

ccc_3649_130.jpg

Abb. 84 Atemschutz

Atemschutz

Sind die Beschäftigten Gasen, Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben ausgesetzt, oder besteht die Möglichkeit von Sauerstoffmangel in der Umgebungsatmosphäre, sind Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen.

ccc_3649_131.jpg

M017

  • Filtergeräte werden unterteilt in Geräte mit Gasfiltern, Partikelfiltern und Kombinationsfiltern. Voraussetzung für den Einsatz von Filtergeräten ist, dass die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff enthält.

  • Als Filtergeräte kommen im Schiffbau zumeist filtrierende Halbmasken zum Einsatz.

  • Für Bartträger sind filtrierende Halbmasken nicht geeignet, da die erforderliche Dichtigkeit nicht gewährleistet wird. In diesem Fall können zum Beispiel gebläseunterstützte Filtergeräte mit Haube oder Helm geeignet sein.

  • Gasfilter schützen nur vor Gasen und Dämpfen und Partikelfilter nur vor Partikeln!

  • Beachten Sie bei Partikelfiltern:

    • Maximal eine Arbeitsschicht benutzen.

    • Nur von einer Person zu nutzen.

    • Bei hohem Einatemwiderstand sofort wechseln.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Die Einsatzdauer und Erholungszeit (Tragezeitbegrenzung) ist abhängig vom Gerätetyp, vom Umgebungsklima, von der Wärmestrahlung und von den Bekleidungseigenschaften.

  • Kann durch Lüftungsmaßnahmen nicht sichergestellt werden, dass Beschäftigte gegen die Einwirkung von Gasen, Dämpfen oder Nebeln ausreichend geschützt sind, oder wenn der Sauerstoffgehalt nicht ausreichend ist, müssen umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte eingesetzt werden!

  • Saugschlauchgeräte sind verboten!

  • Veranlassen Sie nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflichtvorsorge, bei Verwendung von Geräten, die in Gruppe 2 und 3 eingeteilt sind) oder bieten Sie sie an (Angebotsvorsorge, bei Verwendung von Geräten die in Gruppe 1 eingeteilt sind). Hierzu erfolgt eine Beratung durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin.

  • Gebläsefiltergeräte mit Helm oder Haube haben keine Tragezeitbegrenzung; insofern ist keine Vorsorge für die Träger und Trägerinnen erforderlich.

PSA gegen Absturz (PSAgA)

PSAgA ist diejenige PSA, die erst nach Ausschöpfung sämtlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Einsatz kommen darf. Hintergrund ist die Komplexität dieser PSA und die große Gefahr, sie falsch einzusetzen.

ccc_3649_132.jpg

M018

ccc_3649_39.jpgAchtung: Vor der Aufnahme einer Tätigkeit mit PSAgA muss ein Rettungskonzept vorliegen.

  • Als Anschlagpunkte für PSA gegen Absturz sind zum Beispiel Trägerklemmen und Bandschlingen geeignet, die DIN EN 795 "Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen" entsprechen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die ausgewählte Konstruktion ausreichend bemessen ist und das befestigte Auffangsystem sich nicht unbeabsichtigt von der Anschlageinrichtung/Konstruktion lösen kann.

  • Der Anschlagpunkt sollte immer über der Person liegen, damit die Fallhöhe möglichst gering ist. Je geringer die Fallhöhe ist, desto geringer sind die auftretenden Kräfte.

ccc_3649_30.jpgTipp: Zu empfehlen sind Anschlagmöglichkeiten, die für eine Last von 10 kN bemessen sind. Dies können z. B. sein: Rosetten von Stellagen, vorhandene geschweißte oder geschraubte Augen und Durchbrüche.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Der Anschlagpunkt ist durch eine Führungskraft zu bestimmen!

ccc_3649_30.jpgTipp: Prüfen Sie, ob Anschlagpunkte oder Einrichtungen, die später an Bord benötigt werden, vorzeitig eingebaut und schon während der Bauphase benutzt werden können.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Beachten Sie bei der Benutzung von Verbindungsmitteln mit Falldämpfern und Höhensicherungsgeräten immer die Einhaltung des vom Hersteller angegebenen erforderlichen Freiraums unterhalb der Person.

  • Höhensicherungsgeräte gestatten ein freies Bewegen innerhalb des Auszugsbereichs des Seils/Bands.

  • Verbindungsmittel gemäß DIN EN 354 dürfen ohne Falldämpfer nur zum Rückhalten von Personen benutzt werden, so dass ein Absturz von Personen generell ausgeschlossen ist. Zum Auffangen sind diese Verbindungsmitteln nur mit Falldämpfer gemäß DIN EN 355 zu benutzten.

ccc_3649_30.jpgTipp: Für Arbeiten in Heißbereichen und für Beanspruchungen über eine Kante im Sturzfall gibt es spezielle PSAgA.

  • Sie müssen mindestens einmal jährlich praktisch in die Benutzung von PSAgA unterweisen.

ccc_3649_30.jpgTipp: Sollte die PSAgA eher unregelmäßig benutzt werden, unterweisen Sie Ihre Beschäftigten kurz vor jedem Einsatz und nicht nur einmal im Jahr.

ccc_3649_30.jpgTipp: Bei längeren Tragezeiten ist die Benutzung von Auffanggurten mit Polstern im Bein- und Schultergurtbereich zu empfehlen. Achten Sie bei der Auswahl der Auffanggurte darauf, dass die Verschlüsse und die Einstellvorrichtung einfach zu bedienen sind.

ccc_3649_30.jpgTipp: Manche Gurte besitzen angebaute Trittschlaufen. Die aufgefangene Person kann sie im Ernstfall zur Entlastung bis zur Rettung nutzen.

ccc_3649_133.jpg

Abb. 85
Person mit Auffanggurt

PSA gegen Ertrinken

Die Gefahr ins Wasser zu stürzen kann zum Beispiel bestehen bei Boots- und Davitprüfungen, auf Arbeits- und Festmacherbooten, auf Arbeitspontons und Schuten, beim Gerüstbau an, auf oder über dem Wasser, bei Übernahme oder Abgabe von Festmacherleinen, beim Docken. Bei Arbeiten, bei denen die Gefahr besteht, ins Wasser zu stürzen, muss eine Arbeitssicherheits-oder Rettungsweste getragen werden.

ccc_3649_134.jpg

WSM001

ccc_3649_30.jpgTipp: Da immer die Möglichkeit besteht, dass die Beschäftigten zum Beispiel Winterkleidung tragen oder einen Werkzeuggürtel mit sich führen, sollten Sie immer Westen mit einer Auftriebskraft von 275 N anschaffen.

ccc_3649_30.jpgTipp: Kombinationen aus Auffanggurten und Westen haben sich im Schiffbau bewährt, da die Beschäftigten sich bei häufig wechselnden oder kombinierten Gefahren dann nicht ständig umziehen müssen.