DGUV Grundsatz 310-007 - Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Begriffsbestimmungen

Lehrgangsträger

sind Ausbildungseinrichtungen, die Lehrgänge veranstalten.

Lernbegleitende

sind diejenigen, die den Teilnehmenden Kompetenzen vermitteln.

Fertigkeitsprüfung

ist die Lernerfolgskontrolle der erlangten praktischen Fertigkeiten.

Zur Prüfung befähigte Person

ist eine Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.