Abschnitt 6.9 - 6.9 Empfehlungen zur Vermeidung sonstiger Gefährdungen
6.9.1 Räume
Bereiche, in denen Mehlstaub auftritt, müssen von anderen Bereichen räumlich getrennt werden.
Mehlsilo- und Lagerräume müssen so eingerichtet sein, dass
sie gut be- und entlüftet, kühl und trocken sind und
die Einbauten zur leichteren Reinigung einen ausreichenden Abstand zur Wand und zum Boden haben.
6.9.2 Reinigung
Das Reinigen von Maschinen, Geräten, Einrichtungen und Räumen, insbesondere der Fußböden, ist staubarm mit geeigneten Reinigungsgeräten durchzuführen. Geeignete Reinigungsgeräte sind z. B.
zentrale Staubsauganlagen,
geeignete Staubsauger (Filterung mindestens nach Staubklasse M) mit spezifischem Zubehör,
Nassreinigungsmaschinen und
manuelle staubarme Reinigungsgeräte (z. B. Schaber, Besen mit kurzen Synthetikborsten).
Das Reinigen mit Druckluft ist unzulässig.