DGUV Information 208-048 - Sicherung palettierter Ladeeinheiten

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Mehrstückige Ladeeinheiten, Ladung in Säulen gestapelt

Stapelsäulen ergeben sich dann, wenn ein Stapeln im Verbund nicht möglich ist. Eine Stapelsäule (siehe Abbildung 14) kann aus senkrecht stehenden quaderförmigen (a) oder zylinderförmigen (b) Stückgütern bestehen. Sie ergibt sich durch das Aufeinandersetzen von einzelnen Stückgütern gleicher, häufig rechteckiger Grundfläche (c) oder von Trommeln oder Fässern (d), außerdem durch Zusammenstecken von aufeinandergesetzten Behältern mit eckiger (e), z. B. Getränkekisten, oder kreisförmiger Grundfläche bei entsprechender Passform. Getränkekisten sind in der Regel stapelfähig und ermöglichen durch die spezielle Randausbildung eine formschlüssige Sicherung gegen seitliches Verschieben. Die oberste Lage wird zusätzlich durch horizontal angeordnete Spannbänder (meist aus Gummi) oder durch Schrumpffolie gesichert (siehe Abbildung 15).

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Abb. 14 Mehrstückige Ladeeinheiten, in Säulen gestapelt.

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Abb. 15 Sicherung bei Säulen durch horizontalen Formschluss der Kisten und horizontale Sicherung der oberen Lagen mit Stretchfolie.

Die Sicherung einer aus säulenförmigen Stückgütern zusammengesetzten Ladeeinheit soll das Auseinanderfallen der meist schlanken Säulen, aber auch deren Abrutschen von der Palette verhindern. Als Sicherung kommen zum Beispiel in Frage:

  • horizontale und vertikale Umschnürung

  • Schrumpfen, Stretchen (siehe Abbildung 16)

  • bei kleinstückigen Gütern zusätzliche Zwischenlagen

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Abb. 16 Sicherung von Säulen aus Kabelrollen durch Stretchen

Zwischenlagen stellen bei Säulen eine Verbindung zwischen den Stückgütern einer Lage her. Sie müssen den gegebenen Beanspruchungen standhalten. Als Materialien für Zwischenlagen können z. B. festes Hartpapier, Pappe, Wellpappe und Schaumstoff verwendet werden. Die oberste Lage wird zusätzlich gegen Auseinanderfallen durch Umreifung gesichert.

Stapelsäulen aus Kartons müssen so gehalten werden, dass sie nicht abkippen können. Als Sicherungsmaßnahme kommen in der Regel vertikal umlaufende Umreifungen in Betracht, die unter Spannung stehen. Wird relativ schwere Last im Einzelhandel durch Kunden "kommissioniert", ist es sinnvoll, außer den vertikalen Umreifungen in Längs- und Tiefenrichtung auch jede Lage in horizontaler Richtung zu sichern, um das Kippen der Säulen beim Abnehmen der Ware zu verhindern (siehe Abbildung 17).

Um alle Schichten miteinander zu verbinden, können unter den Umreifungen an den Stapeloberkanten durchgehende horizontal angeordnete Eckwinkel angebracht werden (siehe Abbildung 3).

Als Sicherung hat sich auch bei Steinpaketen die Verwendung von Schrumpffolien (siehe Abbildung 18) bewährt.

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Abb. 17 Sicherung bei Säulen durch Umreifungen in alle Richtungen

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Abb. 18 Geschrumpftes Steinpaket auf Krangabel

Bei der Sicherung von Steinpaketen werden an die Schrumpffolie hohe Anforderungen gestellt, denn sie muss einen festen Zusammenhalt des Steinstapels gewährleisten, damit ein Herausfallen von Steinen oder Teilen davon während des Transportes verhindert ist. Die Dicke der Folie zur Transportsicherung von Steinstapeln muss mindestens 90 µm betragen. Darüber hinaus müssen die Steine so geschichtet sein, dass beim Öffnen der Verpackung das Paket nicht auseinander fällt. Das Material muss außerdem alterungsbeständig sein. Folgende Mängel dürfen nicht auftreten:

  • Alterungsrisse, d. h. Versprödung durch mangelhafte UV-Stabilität und zu lange Lagerung

  • Risse durch scharfkantiges Stapelgut

  • lockere Schrumpfung

  • aufgerissene Falten

  • mechanische Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung

Die Abbildungen 19 und 20 zeigen Spezialpaletten für die Lagerung von Kunststoffrohren und von Polystyrol-Dämmplatten. Die einzelnen Dämmplatten werden säulenartig auf den Spezialpaletten übereinander gestapelt, wobei die Sicherung der Stapeleinheit über ein vertikales Gummiband, welches unmittelbar an der Palette eingehakt wird, erfolgt.