DGUV Information 213-100 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Staub bei Elektroinstallationsarbeiten" gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 [1] zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2 [2]

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Abschnitt 1.3 - 1.3 Expositionsniveau bei Umsetzung von Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen

Der Anhang (Tabelle 1) enthält die Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegenüber Stäuben besteht.

Für die Tätigkeiten erfolgt eine Zuordnung zu Expositionsbereichen (AGW-Einhaltung bzw. AGW-Überschreitung).

Grundlage für die Zuordnung der Tätigkeiten zu den Expositionsbereichen sind die Ergebnisse eines Messprojektes [3], die Expositionsdaten der TRGS 559 und Experteneinschätzungen.