Abschnitt 8 - Was müssen Sie tun, um sich selbst und Ihre Arbeitskollegen zu schützen?
Dieser Abschnitt behandelt Maßnahmen, die Sie und Ihre Arbeitskollegen ergreifen müssen, damit Sie so wenig wie möglich durch Gefahrstoffe gefährdet werden.
Informieren Sie sich über die Gefahrstoffe, mit denen Sie umgehen!
Lesen Sie die Betriebsanweisungen sorgfältig durch. Halten Sie sich an die darin und im Rahmen der mündlichen Unterweisung gegebenen Anweisungen, damit Sie weder sich selbst noch andere gefährden.
Wenn in Ihrem Betrieb Stoffe verwendet werden, die Ihnen in der Unterweisung als gefährlich beschrieben werden, sollten Sie sich einmal selbst in den in Ihrem Betrieb ausliegenden Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Informationen des Unfallversicherungsträgers informieren, was zur Kenntnis des Stoffes noch nützlich sein könnte. Sollten Sie in den angesprochenen Schriften keine Informationen finden, so können Sie nicht daraus schließen, dass dieser Stoff ungefährlich ist.
Darüber hinaus müssen dem beruflichen Verwender vom Hersteller oder Vertreiber EG-Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden, die Hinweise für den sicheren Umgang mit diesen Gefahrstoffen geben. Die Sicherheitsdatenblätter müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein.
Haben Sie Fragen zum Umgang mit den in Ihrem Betrieb verwendeten Arbeitsstoffen, so wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten.
Gefahrstoffe sind nach Gefahrstoffverordnung und Chemikaliengesetz kennzeichnungspflichtig.
Die Kennzeichnung nach der bisherigen EG-Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie muss folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Bestandteile der Zubereitung
Gefahrensymbol(e)
Gefahrenhinweise (R-Sätze)
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers, Einführers oder Vertreibers
Bild 33: Bisherige Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach EG-Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie
Daneben kann die Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach der neuen EG-CLP-Verordnung ("GHS-Verordnung") wie im Bild rechts ausgeführt sein (nähere Erläuterungen siehe Kapitel "Wie können Gefahrstoffe erkannt werden", Unterkapitel "Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem").
Bild 34: Neue Kennzeichnung nach EG-CLP-Verordnung
Die Kennzeichnung nach EG-CLP-Verordnung muss enthalten:
Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten
Nennmenge des Stoffes oder Gemisches in der Verpackung
Produktidentifikatoren
Gefahrenpiktogramme
Signalwörter
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Damit Sie die gesundheitsgefährdenden Stoffe sicher handhaben, sollten Sie sich über die Bedeutung der verwendeten Symbole informieren und die Sicherheitsratschläge und Gefahrenhinweise beachten (siehe auch Abschnitt "Wie können Gefahrstoffe erkannt werden").
Gefahrstoffe müssen in geeigneten Gebinden aufbewahrt werden. Eine Verwendung von Saftflaschen, ist nicht zulässig, selbst wenn sie, wie in dem hier angeführten Beispiel, zum Teil zutreffend beschriftet sein sollten, da allein auf Grund der Gebindeform eine Verwechslung möglich ist.
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Praktizieren Sie persönliche Hygiene
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Waschen Sie nach Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Hände und Gesicht, bevor Sie essen, trinken, rauchen oder Kosmetika benutzen. Es besteht immer die Gefahr, dass gesundheitsgefährdende Stoffe über die Hände ins Gesicht gelangen und verschluckt werden können. Darüber hinaus gibt es einzelne Stoffe, die durch die Haut aufgenommen werden und zu lebensgefährlichen Vergiftungen führen können (z.B. Anilin, Methylbromid).
Reinigen Sie kontaminierte Haut sofort und schonend. Trocknen Sie ihre Haut gründlich ab.
Tragen Sie keinen Arm- oder Handschmuck, da unter dem Schmuck durch intensive Einwirkung von Feuchtigkeit oder Gefahrstoffen die Entstehung von krankhaften Hautveränderungen besonders begünstigt wird.
Essen, trinken und rauchen Sie in dem dafür vorgesehenen Pausenbereich, nicht am Arbeitsplatz!
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Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit und die Ihrer Kollegen. An Arbeitsplätzen, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, ist das Rauchen mit zusätzlichen Gefahren verbunden und deshalb verboten:
Über das Rauchen können Gefahrstoffe aus der Umgebung in den Körper aufgenommen werden.
In der Glimmzone des Tabaks wandeln sich viele Gefahrstoffe in zum Teil noch gefährlichere Stoffe um, z.B. Chloroform in Salzsäure und Phosgen.
Die gesundheitsschädigende Wirkung mancher Gefahrstoffe kann durch das Rauchen verstärkt werden.
Außerdem stellen glimmende Tabakprodukte Zündquellen für entzündliche Gefahrstoffe dar.
Wenn Sie mit gesundheitsgefährdenden, staubenden Stoffen umgehen, duschen Sie, bevor Sie nach Hause gehen.
Benutzen Sie zum Waschen oder Duschen nach Möglichkeit rückfettende Seifen, damit es nicht zu einer Entfettung der Haut kommen kann. Entfettete Haut ist besonders anfällig für den Angriff von Chemikalien. Beachten Sie den Hautschutzplan.
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Streben Sie gute Arbeitsgewohnheiten an
Es gibt eine Reihe von guten Arbeitsgewohnheiten, die Sie bei Ihrer Tätigkeit einhalten sollten, um sich und Ihre Arbeitskollegen vor gesundheitsgefährdenden Gasen, Dämpfen und Stäuben zu schützen. Sicher haben Sie sich diese bereits angeeignet. Die hierzu aufgeführten Punkte stellen einige grundlegende Vorsichtsmaßnahmen dar. Sie sind keinesfalls vollständig: Machen Sie sich weitere Gedanken darüber, mit welchen anderen speziellen Maßnahmen Sie eine Gefährdung an Ihrem Arbeitsplatz vermeiden können.
Arbeiten Sie so, dass die schadstoffbelastete Luft von Ihnen weggeführt wird.
Nutzen Sie beim Ab- und Umfüllen von Gefahrstoffen möglichst die vorhandenen Absaugungen.
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Bei allen Arbeiten mit staubenden Produkten, z.B. Abfüllen, Einfüllen, Transport- oder Reinigungsarbeiten, sollten Sie so wenig wie möglich Staub aufwirbeln.
Um das Entweichen von Dämpfen so weit wie möglich zu verhindern, sollten Abdeckvorrichtungen, verwendet und die Gefäße nach Möglichkeit geschlossen gehalten werden.
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Mit Hilfe der Entlüftungssysteme, die Schadstoffe vom Arbeitsplatz entfernen, soll Ihre Gefährdung verringert werden. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Entlüftungsanlagen nicht ordnungsgemäß funktionieren, verständigen Sie Ihren Vorgesetzten.
Bedenken Sie, dass Ihre Entlüftungsanlage unwirksam werden kann, wenn beispielsweise im Sommer durch Öffnen der Türen und Fenster oder Aufstellen von Ventilatoren die Strömungsverhältnisse am Arbeitsplatz verändert werden. Lüftungsöffnungen an Arbeitsflächen dürfen nicht zugestellt werden, siehe hierzu auch Kapitel 2.3 "Allgemeine Raumbelüftung".
Gesundheitsgefährdende Stoffe können sich je nach Verfahren und Arbeitsgewohnheiten auf den Flächen am Arbeitsplatz, auf den Wänden und am Boden niederschlagen bzw. ablagern. Deshalb ist eine Reinhaltung des Arbeitsplatzes eine wesentliche Maßnahme zur Erhaltung Ihrer Gesundheit. Die Reinigung muss mit geeigneten Hilfsmitteln erfolgen, um unnötiges Aufwirbeln von abgelagerten Stäuben zu vermeiden. Während z.B. spanförmiges Material mit einem Besen entfernt werden kann, dürfen gesundheitsgefährdende Stäube nur unter Verwendung dafür zugelassener Staubsauger entfernt werden.
Gesundheitsgefährdende Stoffe sind nach ihrer Verwendung häufig nicht wieder einsetzbar und müssen als Abfallprodukte beseitigt werden. Sorgen Sie bereits an Ihrem Arbeitsplatz für ein geordnetes Sammeln und Aussortieren nach stoffspezifischen Kriterien, damit unbrauchbare und überalterte Substanzen keine Schadstoffe am Arbeitsplatz freisetzen können.
Bild 41: Geordnete Sammlung von Abfällen
Bild 42: Prinzipskizze eines Staubsaugers für gesundheitsgefährdende Stoffe
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Benutzen Sie persönliche Schutzausrüstungen
Ist es durch technische Maßnahmen nicht möglich, Sie vor Gesundheitsgefahren zu schützen, so hat der Arbeitgeber Ihnen geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, siehe hierzu auch das Kapitel "Was muss Ihr Betrieb tun, um sie zu schützen ?", Abschnitt 4 "Persönliche Schutzausrüstung". In der Betriebsanweisung ist festgelegt, bei welchen Arbeiten persönliche Schutzausrüstungen zu tragen sind. Diese Schutzausrüstungen müssen von Ihnen benutzt werden. Gehen Sie mit den Ihnen zur Verfügung gestellten Schutzausrüstungen pfleglich um, damit sie Ihnen einen optimalen Schutz bieten.
Sollten die persönlichen Schutzausrüstungen defekt oder beschädigt sein, so geben Sie diese Ihren Vorgesetzten, damit er sie reparieren lässt, bzw. gegen intakte austauscht.
Machen Sie sich mit den Einrichtungen für den Notfall vertraut
Ist ein Arbeitsunfall mit Verletzten aufgetreten, kommt es darauf an, rasch Erste Hilfe zu leisten. Wenn mit Verbrennungen und Verätzungen im Laborbereich zu rechnen ist, müssen Notdusche und Augendusche vorhanden sein.