Abschnitt 8 - 8. Betriebsanweisung/Unterweisung
Wurde in der Gefährdungsbeurteilung eine Belastung durch Hitze festgestellt, ist diese in der Betriebsanweisung zu berücksichtigen. Die Beschäftigten sind regelmäßig zu unterweisen.
Bild 7: Beispiel einer Betriebsanweisung, die auch auf den Aspekt Hitze eingeht.