DGUV Information 209-084 - Industriestaubsauger und Entstauber

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Abschnitt 5.8 - 5.8 Betrieb, Wartung und Prüfung des Geräts

Die Betriebsanleitung enthält u. a. wichtige Hinweise zum sicheren, wirtschaftlichen und störungsfreien Betrieb des Geräts. Vor der Inbetriebnahme müssen sich Anwender und Anwenderinnen anhand der Betriebsanleitung des Entstaubers/Staubsaugers sachkundig machen (z. B. Einlegen der Filterbeutel).

Die Geräte müssen jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Diese Prüfung können nur Hersteller oder andere befähigte Personen durchführen.

Darüber hinaus sollten die Geräte regelmäßig oder bei Bedarf gemäß der Betriebsanleitung der Herstellfirmen gewartet werden.

Zu diesen Wartungsarbeiten gehören:

  • Reinigung des Geräts

  • Wechseln der Staubsammelbeutel

  • Austausch von Verschleißteilen (z. B. Saugschläuche, Filter)

  • Probelauf