DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 13.2 - 13.2 Prüfanordnung - Sicht- und Funktionsprüfung

13.2.1 Pumpe

  • Hydraulik-Flüssigkeitsbehälter und Anschlüsse auf Dichtheit

  • allgemeine Dichtheit, bei angekuppeltem Gerät in Endstellung belasten (ca. 10 s Druckbelasten)

  • Vorhandensein und Lesbarkeit von Beschilderung und Richtungssymbolen

  • Funktionsfähigkeit der Zugentlastung für die Schläuche pumpenseitig, sofern vorhanden

  • Zeitpunkt des letzten Wechsels der Hydraulik-Flüssigkeit (Wechseln nach Angaben des Herstellers)

13.2.2 Elektromotor

  • Zustand der Elektroleitung, des Steckers und des Schalters einschließlich Kabeleinführung in den Motor und Beschaffenheit der Zugentlastung

13.2.3 Akku und Ladegerät

  • Zustand der Gehäuse und Kontakte von Akku und Ladegerät

  • Zustand der Arretierung des Akkus

  • Zustand der Netzanschlussleitung und des Steckers des Ladegerätes

  • Ladezustand des Akkus

13.2.4 Verbrennungsmotor

  • Funktionsfähigkeit der Anlasseinrichtung (Seilstarter)

  • Abdeckung für heiße Teile von Motor und Auspuff, sofern von der Bauart her erforderlich, auf Beschädigungen

  • Zeitpunkt der letzten Wartungsarbeiten einschließlich Motorenölwechsel

13.2.5 Schlauchleitungen

  • Schlauchleitungen einschließlich Kupplungen auf Dichtheit, Oberflächenbeschädigungen (Aufquellungen, Knickstellen, Risse, Einschnitte [Ritzer] usw.)

  • Leichtgängigkeit der Kupplungen

  • Vorhandensein der Staubschutzkappen

Anmerkung: Hydraulikschlauchleitungen sind nach 10 Jahren auszutauschen (Herstellungsdatum beachten).

13.2.6 Spreizer

  • Arme auf Beschädigungen, deckungsgleiches Aufeinanderliegen bei geschlossenen Spreizerarmen

  • Spreizerspitzen auf Zustand der Riffelung, Einrisse

  • Zustand der Verbindungsteile und Sicherungen

  • Dichtheit, Gerät beidseitig ca. 10 s in Endstellung fahren

  • Wirksamkeit der Stellteile der Steuereinrichtung (Totmannschaltung):

    Beim Loslassen der Stellteile der Steuereinrichtung müssen die Arme sofort in der bestehenden Lage verbleiben. Dabei muss das Stellteil, das die Bewegungsrichtung vorgibt, selbsttätig in Nullstellung zurückgehen.

  • Vorhandensein und Lesbarkeit von Beschilderung und Richtungssymbolen

  • Zustand der Haltegriffe

13.2.7 Schneidgerät

  • Zustand (Zahnung, Ausbrüche, Materialverwerfungen) und Einstellung (Spiel zwischen den Messern/Schneiden) der Messer/Schneiden

  • Zustand der Verbindungsteile und Sicherungen

  • Dichtheit, Gerät beidseitig ca. 10 s in Endstellung fahren

  • Wirksamkeit der Stellteile der Steuereinrichtung (Totmannschaltung):

    Beim Loslassen der Stellteile der Steuereinrichtung müssen die Messer sofort in der bestehenden Lage verbleiben. Dabei muss das Stellteil, das die Bewegungsrichtung vorgibt, selbsttätig in Nullstellung zurückgehen,

  • Vorhandensein und Lesbarkeit von Beschilderung und Richtungssymbolen,

  • Zustand der Haltegriffe.

13.2.8 Rettungszylinder

  • Zylinder und Kolbenstange auf Beschädigung und Deformation

  • Pratzen auf festen Sitz und Zustand

  • Zustand der Verbindungsteile und Sicherungen

  • Dichtheit, Gerät beidseitig ca. 10 s in Endstellung fahren

  • Wirksamkeit der Stellteile der Steuereinrichtung (Totmannschaltung):

    Beim Loslassen der Stellteile der Steuereinrichtung muss die Kolbenstange sofort in der bestehenden Lage verbleiben. Dabei muss das Stellteil, das die Bewegungsrichtung vorgibt, selbsttätig in Nullstellung zurückgehen.

  • Vorhandensein und Lesbarkeit von Beschilderung und Richtungssymbolen

  • Zustand der Haltegriffe, sofern vorhanden

13.2.9 Zubehör

  • auf Vollständigkeit

  • Zugketten mit Verbindungsmitteln auf auffällige äußere Veränderungen. Ketten dürfen nicht unter Last geprüft werden.