BekBS 2111 - Bekanntmachung Betriebssicherheit 2111

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Abschnitt 1 BekBS 2111 - Anwendungsbereich (1)

Außer Kraft am 23. Mai 2019 durch die Bek. vom 14. März 2019 (GMBl S. 310)

(1) Diese Bekanntmachung richtet sich an Arbeitgeber, die im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Pflichten bei der Bereitstellung von Baumaschinen und deren Benutzung durch Beschäftigte zu erfüllen haben.

(2) Der ABS unterstützt damit in Ergänzung zu TRBS 2111 Teil 4 die Initiativen der Unfallversicherungsträger, der Sozialpartner und der Länder, den Gefährdungen durch Sichteinschränkung bei Erdbaumaschinen durch Anwendung von empfohlenen Maßnahmen zu begegnen.