DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

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Abschnitt 31 - 31 Zusammenfassung

Selbst der hohe Sicherheitsstandard moderner, vorschriftsmäßig ausgeführter Pressen schafft nicht alle Risiken komplett aus der Welt; deswegen sind für das sichere Arbeiten an Pressen zusätzliche nicht-technische Maßnahmen erforderlich.

Dazu gehört bei Pressen, die im Sinne dieser DGUV Information "eingerichtet" werden müssen, das Einrichten durch für die Aufgabe ausgebildete Einrichtpersonen - bei den Unfallversicherungsträgern oder in gleichwertiger Form.

Um Pressen im Ansatz sicherheitstechnisch einschätzen und sie so einzurichten zu können, dass anschließend sicher daran gearbeitet werden kann, benötigt man im Allgemeinen fachspezifische Kenntnisse unter anderem über

  • Pressenantriebe und sicherheitsrelevante Komponenten von Pressen,

  • an Pressen eingesetzte Schutzeinrichtungen und

  • spezifische Unfall-Vorbeugungsmaßnahmen für Pressen.

Fachspezifische Kenntnisse über das Pressen-Einrichten werden seit vielen Jahren in einschlägigen und beständig optimierten Schulungsmaßnahmen der Unfallversicherungsträger vermittelt.

Zu den fachspezifischen Kenntnissen muss die praktische Übung an den konkreten Maschinen im Unternehmen kommen.

Eine dem Einrichten nachgeschaltete Kontrollmaßnahme macht hauptsächlich dann Sinn, wenn beim Pressen-Einrichten Fehler mit potenziell personenschädigenden Konsequenzen gemacht werden können. Ihr Wert hängt also vom Pressen-Sicherheitskonzept ab.

Die Einrichtkontrolle als "Vier-Augen-Prinzip" ist ein "Schnellcheck", ob Pressen tatsächlich (korrekt und sicher) eingerichtet sind.

Es versteht sich von selbst, dass man mindestens die selben fachspezifischen Kenntnisse (mindestens die gleiche Befähigung) wie Einrichtpersonen benötigt, um qualifizierte Einrichtkontrollen durchführen zu können.

Falls nicht über ein "Vier-Augen-Prinzip" sichergestellt werden kann, dass Pressen nach Abschluss von Einrichtarbeiten im ordnungsgemäßen Zustand für die Produktion freigegeben werden, kommt als Kontroll-Alternative, die die in etwa gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet, die Einrichtselbstkontrolle anhand einer auf die jeweilige Presse zugeschnittenen Prüfliste in Betracht.

Es ist nicht die Aufgabe der Einrichtpersonen, Komponenten (die "Innereien") von Pressen im Detail sicherheitstechnisch zu beurteilen. Mit Sicherheitsüberprüfungen ("UVV-Prüfungen") von Pressen werden normalerweise die Pressenherstellfirmen oder Pressenprüf-/Wartungsfirmen beauftragt. Einrichtpersonen sollten jedoch Einsicht in Prüfungsbefunde nehmen, wenn sie Auffälligkeiten feststellen.

Betreiberinnen und Betreiber, die eine Prüf- und Wartungsleistung beauftragen, sind dafür verantwortlich zu verifizieren, ob zu dem angegebenen Preis und in der daraus berechneten Zeit für die Pressenprüfung überhaupt eine umfängliche Prüfung nach den gültigen Vorschriften vollständig möglich ist!

Angebrachte Prüfplaketten sollten nicht zum Rückschluss auf die Sicherheit von Pressen verleiten. Die Prüfplaketten geben oft nur Auskunft über Zeitpunkte der Prüfungen.