BGHM-I 108 - Be- und Entladen von Fahrzeugen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 8.4 - 8.4 Standfestigkeit der Ladung (nach DIN EN 12195-1:2011-06)

Für die allgemeinen Berechnungsprinzipien wird eine standfeste Ladung vorausgesetzt. In der Praxis werden aber auch Waren transportiert, die viel höher als breit und damit kippgefährdet sind, das bedeutet: Es muss bei der Berechnung der Ladungssicherung auch die Standfestigkeit der Ladung geprüft werden.

Stabilitätsbedingungen:

ccc_3623_290.jpg

Abb. 8-40
Prinzipzeichnung der Standfestigkeit einer Ladung

Stabilitätsbedingungen:

ccc_3623_291.jpg

Rechenbeispiel

Standfestigkeit einer Holzkiste

Gesamtbreite w = 58 cm

Gesamthöhe h = 88 cm

Schwerpunktabstand bx,y = 29 cm

Schwerpunkthöhe d = 44 cm

ccc_3623_292.jpg
  • In Längsrichtung:

    0,66 ist kleiner als 0,8.Die Kiste ist nicht standfest
  • In Querrichtung:

    0,66 ist größer als 0,5.Die Kiste ist standfest
ccc_3623_293.jpg

Abb. 8-41
80 % des Ladungsgewichts wirken bei einer Gefahrenbremsung nach vorne

Nicht standfeste Ladungen

ccc_3623_294.jpg

Abb. 8-42
Nicht standfeste Ladungen können formschlüssig oder kraftschlüssig gegen Kippen gesichert werden.

In der Praxis erreicht man das z. B. durch das Verwenden von Mittelrungen oder durch ausreichend dimensionierte Niederzurrungen.

ccc_3623_295.jpg

Abb. 8-43
Eine nicht standfeste Ladung kann eine große Gefahr darstellen, denn infolge des Fahrbetriebs ist es möglich, dass die Ladung plötzlich im oder vom Fahrzeug kippt.

Auf diese Weise ist es schon zu tödlichen Unfällen gekommen.

Hinweise zum Entladen:

Eine nicht standfeste Ladung kann während des Transports aus dem Gleichgewicht geraten und dann beim Entladen des Fahrzeugs beim Lösen der Sicherungsmittel plötzlich vom Fahrzeug fallen. Dadurch ist es schon zu Todesfällen gekommen.

Es gibt Zurrgurte, deren Ratsche die Gurtspannung stufenweise lösen. Das plötzlichen Herabfallen wird dadurch verhindert.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Ladung vor dem Lösen der Zurrmittel an ein Hebezeug (z. B. einen Kran) anzuschlagen. Dabei ist die Gefahr des Kippens ebenfalls gebannt.