Abschnitt 8.4 - 8.4 Standfestigkeit der Ladung (nach DIN EN 12195-1:2011-06)
Für die allgemeinen Berechnungsprinzipien wird eine standfeste Ladung vorausgesetzt. In der Praxis werden aber auch Waren transportiert, die viel höher als breit und damit kippgefährdet sind, das bedeutet: Es muss bei der Berechnung der Ladungssicherung auch die Standfestigkeit der Ladung geprüft werden.
Stabilitätsbedingungen:
Abb. 8-40
Prinzipzeichnung der Standfestigkeit einer Ladung
Stabilitätsbedingungen:
Rechenbeispiel
Standfestigkeit einer Holzkiste
Gesamtbreite w = 58 cm
Gesamthöhe h = 88 cm
Schwerpunktabstand bx,y = 29 cm
Schwerpunkthöhe d = 44 cm
In Längsrichtung:
0,66 ist kleiner als 0,8. Die Kiste ist nicht standfest
In Querrichtung:
0,66 ist größer als 0,5. Die Kiste ist standfest
Abb. 8-41
80 % des Ladungsgewichts wirken bei einer Gefahrenbremsung nach vorne
Nicht standfeste Ladungen
Abb. 8-42
Nicht standfeste Ladungen können formschlüssig oder kraftschlüssig gegen Kippen gesichert werden.
In der Praxis erreicht man das z. B. durch das Verwenden von Mittelrungen oder durch ausreichend dimensionierte Niederzurrungen.
Abb. 8-43
Eine nicht standfeste Ladung kann eine große Gefahr darstellen, denn infolge des Fahrbetriebs ist es möglich, dass die Ladung plötzlich im oder vom Fahrzeug kippt.
Auf diese Weise ist es schon zu tödlichen Unfällen gekommen.
Hinweise zum Entladen: Eine nicht standfeste Ladung kann während des Transports aus dem Gleichgewicht geraten und dann beim Entladen des Fahrzeugs beim Lösen der Sicherungsmittel plötzlich vom Fahrzeug fallen. Dadurch ist es schon zu Todesfällen gekommen. Es gibt Zurrgurte, deren Ratsche die Gurtspannung stufenweise lösen. Das plötzlichen Herabfallen wird dadurch verhindert. Es besteht auch die Möglichkeit, die Ladung vor dem Lösen der Zurrmittel an ein Hebezeug (z. B. einen Kran) anzuschlagen. Dabei ist die Gefahr des Kippens ebenfalls gebannt. |
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