TRGL 241 - TR Gashochdruckleitungen 241

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Abschnitt 4 TRGL 241 - Kennzeichnung (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

4.1 Für die Kennzeichnung der Rohre gelten die Festlegungen der jeweiligen DIN-Norm.

4.2 Durch die Kennzeichnung der Formstücke ist die Zuordnung von Bauteil und Gütenachweis, soweit erforderlich unter Hinzufügen einer Kenn-Nummer, sicherzustellen.

4.3 Für die Kennzeichnung der Armaturen- und Zählergehäuse gilt AD-Merkblatt A 4.