Abschnitt 3.33 - 3.33 Anschlagen von Lasten
Das Ein- und Aushängen der Last in den Kranhaken mittels geeigneter Anschlag- und Lastaufnahmemittel erfolgt durch Anschläger und Anschlägerinnen. Das Anschlagpersonal und die Kranführer und Kranführerinnen müssen einen hohen Kenntnisstand zur Auswahl der Anschlagmittel und zum sicherheitsgerechten An- und Abschlagen haben.
1/3 aller Arbeitsunfälle geschehen bei Transportarbeiten.
Rechtliche Grundlagen | |
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Weitere Informationen | |
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Gefährdungen |
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Ihren Anschlägern und Anschlägerinnen oder unbeteiligten Dritten drohen Gefahren durch:
unbeabsichtigtes Lösen kraftschlüssiger Lastaufnahmemittel wie Hebeklemmen, Magnet- oder Vakuumheber
Versagen von geschweißten Transport- und Anschlagpunkten (z. B. Wendeaugen)
Anstoßen an den Kranhaken oder die Last (Kopfverletzungen)
Umstoßen von Bauteilen durch die Last und verhakende Anschlag-/Lastaufnahmemittel
herabfallende Teile
Absturz beim Befestigen und Lösen von Anschlagmitteln
Reißen des Anschlagmittels wegen
Beschädigung an scharfen Kanten
Überlastung
Überschreiten des zulässigen Neigungswinkels von max. 60°
Abb. 67 Neigungswinkel
Verrutschen/Abrutschen des Anschlagmittels verursacht durch:
Schwerpunktlage
Schrägzug
Verhaken
Anschlagen im Hängegang
Quetschungen zwischen Anschlagmittel und Last
Handhabung schwerer Anschlagmittel
Drahtbrüche und andere Schäden an Stahldrahtseilen
Abb. 68 Scharfe Kante
Maßnahmen |
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Stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete Anschlag- und Lastaufnahmemittel sowie gegebenenfalls Kantenschutz bei scharfkantigen Lasten zur Verfügung.
Sorgen Sie für geeignete Kommunikationsmittel zwischen den Transportbeteiligten.
Transporte mit kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln dürfen niemals über Personen hinweg erfolgen.
Lassen Sie Anschlagarbeiten in der Höhe nur mit sicheren Zugangsmöglichkeiten wie Hubarbeitsbühnen oder Personenkörben durchführen. Lange Leitern sind ungeeignet!
Hinweis: Auch selbstgebaute Lastaufnahmemittel für den Eigengebrauch unterliegen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung).
Veranlassen Sie die regelmäßige Prüfung der Anschlag- und Lastaufnahmemittel durch befähigte Personen.
Bilden Sie Ihre Anschläger und Anschlägerinnen in der Auswahl und Handhabung der Anschlagmittel aus und unterweisen Sie sie regelmäßig.
Beachten Sie auch die in Kapitel 3.32 "Krantransport" aufgeführten Schutzmaßnahmen.
Stellen Sie sicher, dass Anschläger und Anschlägerinnen ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Helm, Handschuhen, Sicherheitsschuhen sowie gegebenenfalls Warnschutzkleidung, benutzen und die "Goldenen Sicherheitsregeln für Anschläger und Anschlägerinnen" beherzigen:
Aus dem Gefahrenbereich vor dem Anheben der Last heraustreten (mindestens 2 große Schritte!).
Anschlagmittel nicht ungeschützt über scharfe Kanten führen.
Die Kommunikation zwischen den anschlagenden/einweisenden Personen und dem Kranführer/der Kranführerin muss eindeutig sein.
Beim Führen der Last immer nur hinter der Last hergehen.
Niemals mit dem Rücken zu festen Hindernissen stehen.
Lasten nicht mit der Hand führen, stattdessen Führungsleinen verwenden.