DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.33 - 3.33 Anschlagen von Lasten

Das Ein- und Aushängen der Last in den Kranhaken mittels geeigneter Anschlag- und Lastaufnahmemittel erfolgt durch Anschläger und Anschlägerinnen. Das Anschlagpersonal und die Kranführer und Kranführerinnen müssen einen hohen Kenntnisstand zur Auswahl der Anschlagmittel und zum sicherheitsgerechten An- und Abschlagen haben.

ccc_3649_39.jpg1/3 aller Arbeitsunfälle geschehen bei Transportarbeiten.

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Maschinenverordnung (9. ProdSG)

  • DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane"

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-013 "Anschläger"

  • DGUV Information 209-021 "Belastungstabellen für Anschlagmittel"

  • DGUV Information 209-061 "Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern"

  • DIN EN 13155 "Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Ihren Anschlägern und Anschlägerinnen oder unbeteiligten Dritten drohen Gefahren durch:

  • unbeabsichtigtes Lösen kraftschlüssiger Lastaufnahmemittel wie Hebeklemmen, Magnet- oder Vakuumheber

  • Versagen von geschweißten Transport- und Anschlagpunkten (z. B. Wendeaugen)

  • Anstoßen an den Kranhaken oder die Last (Kopfverletzungen)

  • Umstoßen von Bauteilen durch die Last und verhakende Anschlag-/Lastaufnahmemittel

  • herabfallende Teile

  • Absturz beim Befestigen und Lösen von Anschlagmitteln

  • Reißen des Anschlagmittels wegen

    • Beschädigung an scharfen Kanten

    • Überlastung

    • Überschreiten des zulässigen Neigungswinkels von max. 60°

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Abb. 67 Neigungswinkel

  • Verrutschen/Abrutschen des Anschlagmittels verursacht durch:

    • Schwerpunktlage

    • Schrägzug

    • Verhaken

    • Anschlagen im Hängegang

  • Quetschungen zwischen Anschlagmittel und Last

  • Handhabung schwerer Anschlagmittel

  • Drahtbrüche und andere Schäden an Stahldrahtseilen

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Abb. 68 Scharfe Kante

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen
  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete Anschlag- und Lastaufnahmemittel sowie gegebenenfalls Kantenschutz bei scharfkantigen Lasten zur Verfügung.

  • Sorgen Sie für geeignete Kommunikationsmittel zwischen den Transportbeteiligten.

  • Transporte mit kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln dürfen niemals über Personen hinweg erfolgen.

  • Lassen Sie Anschlagarbeiten in der Höhe nur mit sicheren Zugangsmöglichkeiten wie Hubarbeitsbühnen oder Personenkörben durchführen. Lange Leitern sind ungeeignet!

Hinweis: Auch selbstgebaute Lastaufnahmemittel für den Eigengebrauch unterliegen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung).

  • Veranlassen Sie die regelmäßige Prüfung der Anschlag- und Lastaufnahmemittel durch befähigte Personen.

  • Bilden Sie Ihre Anschläger und Anschlägerinnen in der Auswahl und Handhabung der Anschlagmittel aus und unterweisen Sie sie regelmäßig.

  • Beachten Sie auch die in Kapitel 3.32 "Krantransport" aufgeführten Schutzmaßnahmen.

  • Stellen Sie sicher, dass Anschläger und Anschlägerinnen ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Helm, Handschuhen, Sicherheitsschuhen sowie gegebenenfalls Warnschutzkleidung, benutzen und die "Goldenen Sicherheitsregeln für Anschläger und Anschlägerinnen" beherzigen:

    • Aus dem Gefahrenbereich vor dem Anheben der Last heraustreten (mindestens 2 große Schritte!).

    • Anschlagmittel nicht ungeschützt über scharfe Kanten führen.

    • Die Kommunikation zwischen den anschlagenden/einweisenden Personen und dem Kranführer/der Kranführerin muss eindeutig sein.

    • Beim Führen der Last immer nur hinter der Last hergehen.

    • Niemals mit dem Rücken zu festen Hindernissen stehen.

    • Lasten nicht mit der Hand führen, stattdessen Führungsleinen verwenden.