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Abschnitt 5.10 - 5.10 Umbau/Modernisierung

5.10.1

Werden Umbau und Modernisierungsarbeiten bei laufendem Betrieb durch eine Fremdfirma ausgeführt, bei denen gegenseitige Gefährdungen nicht auszuschließen sind, hat der Unternehmer einen Koordinator einzusetzen. Dieser muß, soweit es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht, Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern der Fremdfirma haben.

5.10.2

Der Koordinator sollte sich bereits bei Beginn der Arbeiten durch die Fremdfirma mit den zuständigen Vorgesetzten dieser Firma in Verbindung setzen und die Arbeiten so aufeinander abstimmen, daß die Fremdfirma reibungslos im eigenen Firmenbereich tätig werden kann und alle Schutzvorschriften eingehalten werden.