TRB 500 - TR Druckbehälter 500

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Abschnitt 1 TRB 500 - Allgemeines (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

TRB 500 gibt einen Überblick über die TRB, die die Prüfung von Druckbehältern und damit in Zusammenhang stehende Verfahren betreffen.

Sie erläutert, wie bei der Festlegung der Prüfgruppe eines Druckbehälters nach § 8 DruckbehV und bei einer Änderung dieser Festlegung verfahren wird, und legt fest, wie der Sachverständige bei der Prüfung mehrräumiger Druckbehälter vorzugehen hat, wenn die Druckbehälter auch Druckräume der Prüfgruppe I, für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten oder Druckräume der Prüfgruppe II enthalten.