DGUV Information 213-586 - Verfahren zur Bestimmung von Ketoximen

Abschnitt 5.3 - 5.3 Bestimmungsgrenze

Die Bestimmungsgrenzen wurden nach DIN 32645 [3] ermittelt. Die Zahlenwerte wurden auf der Grundlage einer äquidistanten 10-Punkt-Kalibrierung über eine Zehnerpotenz im unteren Arbeitsbereich ermittelt.

Die aus der Kalibrierung berechneten absoluten Bestimmungsgrenzen pro Röhrchen liegen bei allen Ketoximen zwischen 0,13 bis 0,16 µg/ml. Dies entspricht bei einem Probeluftvolumen von 40 l, einem Desorptionsvolumen von 10 ml und unter Berücksichtigung der Wiederfindungen einer relativen Bestimmungsgrenze von 0,05 mg/m3 für 4-Methyl-2-pentanonoxim und 0,04 mg/m3 für die anderen Ketoxime. Die Bestimmungsgrenzen für die einzelnen Verbindungen sind in der Kurzfassung auf Seite 7 tabellarisch aufgeführt.