Abschnitt C10.3 - Prüfung von Stahldrahtseilen
Stahldrahtseile sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Prüfnachweis muss geführt werden.
Ein Seil ist betriebssicher, wenn es keine der folgenden Schäden aufweist:
Drahtbrüche in größerer Zahl (siehe Tabelle 2),
Bruch einer Litze,
Aufdoldungen, Lockerungen der äußeren Lage bei mehrlagigen Seilen,
Quetschungen, scharfe Knicke und Klanken,
äußeren und inneren Rostansatz (Korrosionsnarben),
Beschädigung oder starken Verschleiß der Seil- oder Seilendverbindung.
Tabelle 2
Seilart | Anzahl der Drahtbrüche auf einer Länge von | ||
---|---|---|---|
3d | 6d | 30d | |
Drahtseile nach DIN 3088 (zurückgezogen) | |||
Litzenseil | 4 | 6 | 16 |
Kabelschlagseil | 10 | 15 | 40 |
Drahtseile nach DIN EN 13 414 | 6 zufällig verteilt | Max. 14 zufällig verteilt | |
Bei Konzentration von Drahtbrüchen max. 3 benachbarte Drahtbrüche bei Außendrähten in einer Litze. | |||
Die in den Tabellen DIN 15 020 und DIN 3088 (zurückgezogen) sowie in DIN EN 13 414 hinsichtlich der Ablegereife genannten Zahlen der Drahtbrüche gelten als äußerste Grenzwerte. Ein Ausmustern der Seile bei niedrigeren Drahtbruchzahlen dient der Sicherheit. |
Dieses Stahldrahtseil ist ablegereif!