Abschnitt 3 - Untersuchungsanlässe
Bei Tätigkeiten mit Hydrazin sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.
Bei den in den Abschnitten 4.1 und 4.2 beispielhaft aufgeführten "Arbeitsverfahren/-bereichen und Tätigkeiten mit höherer Exposition" bzw. "Tätigkeiten mit Exposition (aber unterhalb des AGW)" sind in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.
Bei den in Abschnitt 4.3 beispielhaft aufgeführten "Arbeitsverfahren/-bereichen und Tätigkeiten ohne Exposition" müssen in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nicht angeboten werden (siehe hierzu auch Abschnitt 3.2 "Spezifische Empfehlungen").