TRD 305 - TR Dampfkessel 305

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Abschnitt 1 TRD 305 - Geltungsbereich (1)

Die nachstehenden Berechnungsregeln gelten für unverankerte und verankerte ebene Wandungen, die mit oder ohne Krempe am Umfang angeschweißt sind oder ohne Krempe frei aufliegen oder verschraubt sind, sowie für die Berechnung von Längsankern, Ankerrohren, Stehbolzen, Eckankern und Versteifungsträgern (Deckenträgern).

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)