DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Not-Befehlseinrichtungen (ergänzende Sicherheitsmaßnahme an Pressen der Metallbearbeitung)

Durch die Betätigung von Not-Befehlseinrichtungen werden bei Pressen gefahrbringende Bewegungen schnellstmöglich beendet.

Das Betätigen einer Not-Befehlseinrichtung kann bei Instandhaltungsarbeiten jedoch nicht die Anwendung eines Rangs der "Vier-Rang-Methode" (vorzugsweise des "Lockout-Tagout"-Verfahrens) ersetzen (je nach Verdrahtung der Not-Befehlseinrichtung besteht die Gefahr schwerster Unfälle).

Damit Not-Befehlseinrichtungen im Notfall schnell auszumachen sind und ohne Verlust wertvoller Zeit und ohne Selbstgefährdung betätigt werden können, müssen sie auffällig gekennzeichnet und von Bedienplätzen schnell, leicht und gefahrlos erreichbar sein.

Das Rückstellen von Not-Befehlseinrichtungen darf keinen Anlauf bewirken.

Für die mechanische Ausführung von Not-Befehlsgeräten gilt die DIN EN ISO 13850.

Auf Not-Befehlseinrichtungen kann bei Pressen verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würden, zum Beispiel wenn

  • Pressen durch Not-Befehlsgabe nicht angehalten werden können (z. B. aufgrund der Ausführung der Kupplung),

  • Bewegungen nach Not-Befehlsgabe sehr lange nachlaufen

oder

  • Schließbewegungen nur unter Verwendung von Tippschaltern eingeleitet werden können.

Wegen des ergänzenden Charakters von Not-Befehlseinrichtungen sind sie von untergeordneter Bedeutung gegenüber bedienseitigen Absicherungen.

Nach DIN EN ISO 16092-1 dürfen steckbare Bedienpulte von CE-gekennzeichneten Pressen keine Not-Befehlseinrichtungen aufweisen - es sei denn, die Wirksamkeit der Not-Befehlseinrichtungen wird an dem steckbaren Bedienpult angezeigt (z. B. durch Beleuchtung der aktiven Not-Befehlseinrichtung).