DGUV Information 213-106 - Explosionsschutzdokument

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Abschnitt 4 - 4 Unter welchen Bedingungen besteht Gefährdung durch explosionsfähige Gemische?

Damit sich eine Explosion ereignen kann, müssen folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein (symbolisch durch den "Explosionstetraeder" in Abbildung 1 dargestellt):

  • Vorhandensein brennbarer Stoffe. Sie können als Gase, Nebel, aus Flüssigkeiten entstandene Dämpfe oder Stäube vorliegen.

  • Vorhandensein eines Oxidationsmittels (zur Begriffserläuterung "Oxidationsmittel" siehe Abschnitt 7 dieser Schrift), z. B. Sauerstoff in Luft.

  • Gemischbildung durch feine Verteilung der brennbaren Stoffe im Oxidationsmittel innerhalb eines durch die Explosionsgrenzen (zur Begriffserläuterung "Explosionsgrenzen" siehe Abschnitt 7 dieser Schrift) definierten Konzentrationsbereiches.

  • Wirksamkeit einer Zündquelle (siehe Abschnitt 4.5 dieser Schrift; zur Begriffserläuterung "Wirksame Zündquelle" siehe Abschnitt 7 dieser Schrift), z. B. in Form von Funken, Flammen, elektrostatischen Entladungen oder heißen Oberflächen.

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Abb. 1
Explosionstetraeder

Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, kann es nicht zu einer Explosion kommen. Bei fehlender Gemischbildung kann jedoch ein Brand entstehen. Ziel eines wirksamen Explosionsschutzes ist es, im Rahmen eines Explosionsschutzkonzeptes in erster Linie das Auftreten von Gemischen aus Brennstoff und Oxidationsmittel zu vermeiden. Gelingt das nicht, muss das zeitgleiche Auftreten einer für das Gemisch wirksamen Zündquelle vermieden werden. Wenn auch das nicht hinreichend sicher möglich ist, sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß begrenzt werden.

Die Begriffe an den Ecken des Explosionstetraeders werden in den folgenden Abschnitten erläutert.