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Abschnitt 5.6 - 5.6 Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege

Die Zahl der Arbeitsunfälle an Maschinen nimmt seit vielen Jahren kontinuierlich ab. Leider trifft dieses nicht so auf die Unfälle zu, die durch das Gehen oder gar Flüchten auf den betrieblichen Wegen verursacht werden.

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  • Sind Rettungs- und Fluchtwege in ausreichender Zahl vorhanden, gekennzeichnet und werden diese stets freigehalten?

  • Werden die Zugänge zu Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen, elektrischen Verteilern und Schaltschränken freigehalten?

  • Lassen sich die Notausgänge von innen jederzeit ungehindert schnell öffnen und schlagen die Türen in Fluchtrichtung auf?

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  • Ist erforderlichenfalls ein Flucht- und Rettungsplan erstellt und ausgehängt worden?

  • Gibt es genügend und richtig dimensionierte Verkehrswege?

  • Sind die Verkehrswege frei von Bodenunebenheiten?

  • Sind Arbeitsplätze und Lagerflächen von Verkehrswegen deutlich abgegrenzt und ggf. durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet?

  • Sind die Beschäftigten angewiesen, Verkehrsflächen nicht als Lagerflächen zu benutzen?

  • Wird die Gefährdung von Fußgängern durch Fahrzeuge verhindert?

  • Wird auf besondere Gefahren durch die entsprechende Kennzeichnung hingewiesen und sind an unübersichtlichen Stellen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vorhanden (z.B. Verkehrsspiegel)?

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  • Sind alle Wege in Gebäuden und im Freien ausreichend beleuchtet?

  • Sind Wege mit Absturzgefahr durch Geländer, Leitplanken u.Ä. gesichert?

  • Sind die Trittflächen von Treppen rutschhemmend gestaltet und werden Mitarbeiter darauf hingewiesen, beim Treppensteigen den Handlauf zu benutzen?

  • Wird der Zustand der betrieblichen Verkehrs-, Rettungs- und Fluchtwege regelmäßig überprüft?

  • Ist der Winterdienst organisiert?

Bei diesem Thema liegt es auf der Hand: Vor allem neue Mitarbeiter müssen über die Lage der Flucht- und Rettungswege sowie die nächstgelegenen Notausgänge unterwiesen werden.

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Weitere Informationen:

"Wege im Betrieb" (BGI 597-17),

"Innerbetriebliche Verkehrswege" (BGI 701)