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Abschnitt 2.1 - 2 Erste Hilfe
2.1 Notfälle und Erste Hilfe

Für alle Montagearbeiten sind im Vorfeld Maßnahmen für Notfälle und Erste Hilfe festzulegen, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Bauherrn oder der Bauherrin.

Zur Durchführung der Ersten Hilfe auf der Montagestelle muss eine ausreichend große Anzahl ausgebildeter Ersthelferinnen und Ersthelfer und das notwendige Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen) vorhanden sein.

Eine Fortbildung der Ersthelfer und Ersthelferinnen ist in mindestens zweijährigem Abstand erforderlich. Die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" zum Erwerb der Fahrerlaubnis ersetzen nicht die Erste-Hilfe-Ausbildung.

Je nach Gefährdungen auf der Baustelle sind zusätzlich Einrichtungen und besondere Rettungsmittel vorzuhalten, z. B.:

  • Rettungs-, Abseil- und Transporteinrichtungen

  • Atemschutz

  • Löscheinrichtungen

Für eine wirkungsvolle Erste Hilfe muss die "Rettungskette" von den Sofortmaßnahmen bis zum gegebenenfalls erforderlichen Krankentransport funktionieren.