Abschnitt 5.4 - Bumper
Beim Einsatz von Bumpern muss der Ausweichweg des Bumpers ebenfalls größer als der Anhalteweg des Transferwagens sein.
Die Betätigungskräfte dürfen 250 N nicht überschreiten. Die Endkraft, die erreicht wird, wenn der Bumper zusammengedrückt ist, nachdem der mit Maximalgeschwindigkeit fahrende und mit Maximallast beladene Transferwagen durch den Bumper angehalten wurde, darf 400 N nicht überschreiten (→ siehe DIN EN 1525).