TRD 107 - TR Dampfkessel 107

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Abschnitt 3 TRD 107 - Anforderungen an die Herstellung von Flanschen und ähnlichen Kesselteilen (1)

Für die Anforderungen an die Herstellung von Stahlflanschen gilt DIN 2519 Abschnitt 4.1, für die sonstigen Anforderungen DIN 2519 Abschnitte 4.2 bis 4.4. Für ähnlich beanspruchte Kesselteile wie Verschlußdeckel, Vorschweißböden u. a. gelten die Anforderungen an die Herstellung sinngemäß.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)