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Abschnitt 10.6 - 10.6 Zündquellen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Besonders hinzuweisen ist auf die beim Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auftretenden Zündquellen:

  • Elektrische Zündfunken - Öffnen und Schließen von elektrischen Stromkreisen, Trennen und Verbinden von Anlagenteilen, in denen elektrische Ausgleichsströme fließen

  • Heiße Oberflächen - Lampenoberflächen, Leuchtengehäuse, Motorengehäuse

Für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen sind anzuwenden:

  • 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung - 11. ProdSV, auch bekannt unter Atex 114, früher Atex 95)

  • Die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" (BetrSichV) richtet sich an den Betreiber von Anlagen. Im Anhang 4 der BetrSichV "Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, die durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können", auch bekannt unter Atex 137, wird näher auf organisatorische Maßnahmen und Explosionsschutzmaßnahmen eingegangen.

Im Übrigen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, z. B.:

  • DIN VDE 0100 "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V"

  • DIN EN 60079-0, VDE 0170-1-3 "Explosionsgefährdete Bereiche"