TRGL 133 - TR Gashochdruckleitungen 133

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Abschnitt 6 TRGL 133 - Kennzeichnung (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

6.1 Kennzeichnung von Flanschen

Flansche sind durch Stahlstempel bzw. durch Gußzeichen wie folgt zu kennzeichnen.

Herstellerzeichen

Nennweite/Rohraußendurchmesser

Nenndruck

Werkstoff

DIN/ANSI-Zeichen

Zeichen des Prüfers

6.2 Kennzeichnung von Schrauben und Muttern

Schrauben und Muttern sind nach AD-Merkblatt W7 zu kennzeichnen.