Abschnitt 6 - 6 Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt der Rutschhemmung
Zur Verringerung der Anzahl von Unfällen durch Ausrutschen sind die Präventionsmaßnahmen im Verbund technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen (TOP-System, siehe auch Bild 1) zu sehen. In Abhängigkeit von der Rutschhemmungssituation vor Ort sind die Maßnahmen der nachfolgenden Tabelle 4 zu wählen. Abweichungen von der Art und der Rangfolge der Maßnahmen in Tabelle 4 sind möglich, wenn die Maßnahmen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen und das gleiche Schutzziel auch auf anderem Wege erreicht werden kann.
Tabelle 4
Risikoorientierte Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung
Maßnahmen | Bemerkungen | Literatur | ||
---|---|---|---|---|
Technisch | T 4.1 | Neuer rutschhemmender Bodenbelag Keramische Bodenbeläge Bodenbeschichtungen
| Robuste und dauerhafte Lösung | ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (1) und Anhang 2 und FA-Handbuch Geprüfte Bodenbeläge - Positivliste [7] |
T 4.2 | Nachbehandlung des Bodenbelages
| Optik des Bodens kann leiden Dauerhaftigkeit der Nachbehandlung beachten | ||
T 4.3 | Rutschhemmende Matten | gegen Wegrutschen zu sichern Hygieneprobleme, z. B. im Frischebereich bei Lebensmitteln | IFA-Handbuch Geprüfte Bodenbeläge - Positivliste | |
T 4.4 | Sauberlaufzonen | z.B. in Eingangsbereichen oder an Hygieneschleusen | ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (3) | |
T 4.5 | Vermeidung von gleitfördernden Stoffen auf dem Boden durch technische Einrichtungen z. B. Überdachung in Außenbereichen, Absaugung an einer Maschine | ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (2) | ||
Organisatorisch | O 4.6 | Reinigung des Bodenbelages |
| ASR A1.5/1,2 Abs. 9 |
O 4.7 | Pflege des Bodenbelages |
| ASR A1.5/1,2 Abs. 9 | |
O 4.8 | Vermeidung von gleitfördernden Stoffen auf dem Boden durch Gestaltung der Arbeitsabläufe | |||
O 4.9 | Kontrolle der Rutschhemmung von Fußböden |
| siehe Abs. 4, 5 und 7 | |
Persönlich | P 4.10 | Auswahl und Benutzung von rutschhemmendem Schuhwerk |
| DGUV Regel 112-191 [8] |
P 4.11 | Regelmäßige Kontrolle des Schuhwerks |
| DGUV Regel 112-191 | |
P 4.12 | Bereiche mit besonderer Rutschgefahr
| ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (4) ASR A1.3 [9] | ||
P 4.13 | Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten | Unterweisungsinhalte u. a.:
| DGUV Information 211-005 [10] Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes | |
P 4.14 | Regelmäßige Unterweisung des Reinigungspersonals |
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