Abschnitt 9.3 - 9.3 Prüfergebnisse
Die Ergebnisse der Sachkundigen/Sachverständigen-Prüfung sind zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Sie sind auf Verlangen dem Technischen Aufsichtsbeamten vorzuzeigen.
Die Ergebnisse der Sachkundigen/Sachverständigen-Prüfung sind zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Sie sind auf Verlangen dem Technischen Aufsichtsbeamten vorzuzeigen.