DGUV Information 214-033 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen Kriterien für den sicheren Betrieb bei der Abfallsammlung

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Fahrbahnbreite

Für eine sichere Entsorgungsfahrt müssen beidseitig des Fahrzeugs (Fahrzeugbreite siehe Fahrzeugschein) 0,5 m Freiraum vorhanden sein.

Gemäß RASt06 gilt bei eingeschränktem Platzangebot: Fahrbahnen müssen als Anliegerstraßen oder -wege für die Durchfahrt ohne Begegnungsverkehr bei geradem Straßenverlauf für die Vorwärtsfahrt mindestens eine Breite von 3 m haben. Kapitel 5 beschreibt, welche Aspekte bei Rückwärtsfahrten beachtet werden müssen.

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Abb. 2
Eine ausreichende Breite für eine sichere Fahrt ist hier nicht gegeben.

Bei Fahrbahnen mit geringeren Breiten müssen geeignete Ausweichstellen in Sichtweite vorhanden sein.

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Abb. 3
Einspurige Straße mit Ausweichstelle