DGUV Information 210-002 - Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben

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Abschnitt 6.2 - Rohrleitungen, Rohrverbindungen

Anforderungen zu Bau, Ausrüstung und Konformitätsbewertung von Rohrleitungen sind in der Betriebsicherheitsverordnung (entsprechend Druckgeräterichtlinie) geregelt. Auch der Betrieb, einschließlich Prüfungen, ist in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt.

Ansonsten gelten die Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34) sowie im nicht gewerblichen Bereich auch die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF). Werkstoffanforderungen an Rohrleitungen sind in entsprechenden DIN-Normen enthalten.