DGUV Information 207-024 - Risiko Nadelstich Blutübertragbaren Infektionen wirksam vorbeugen

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Anhang 3 - Checkliste Abfallbehälter (Quelle: nach TRBA 250)

Abfallbehälter müssen den Abfall sicher umschließen und dafür sind ausreichend große Behälter zu wählen.
Die Abfallbehälter stehen dabei so nah wie möglich am Verwendungsort der Instrumente.
Verwendet werden ausschließlich fest verschließbare Einwegbehälter. Sie dürfen in keinem Fall umgefüllt werden.
Die Behälter geben den Inhalt auch bei äußerem Druck, Stoß oder Fall nicht frei. Der Deckel darf nicht abspringen. Er verfügt über einen vorläufigen Verschluss, der wieder geöffnet werden kann, und eine nicht mehr zu öffnende Endstellung.
Die Behälter sind durchdringfest. Das bedeutet: Beim bestimmungsgemäßen Gebrauch dringen keine spitzen und scharfen Gegenstände durch die Behälterwand, die dabei einer Kraft von mindestens 16 N standhält.
Die Beschaffenheit der Behälter wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.
Behältergröße und Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut: Trokare lassen sich nur in hohe Behälter abwerfen; Butterflys brauchen eine große Behälteröffnung.
Die Abdeckung öffnet sich beim Abstreifen von Kanülen nicht.
Aufgrund ihrer Farbe, Form, Beschriftung sind die Behälter eindeutig und verwechslungssicher als Abfallbehälter zu erkennen.
Die Abfallbehälter sind auf die Entsorgungskonzeption und auf die verwendeten Spritzensysteme (Abstreifvorrichtung für verschiedene Kanülenanschlüsse) abgestimmt.
Ihre maximale Füllmenge ist deutlich angegeben, ihr Füllgrad ist erkennbar.
Die Abfallbehälter sind standsicher.
Die Abfallbehälter sind vor der Entsorgung endgültig zu verschließen.